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Bank musste 681.000 Euro Strafe zahlen

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Wegen der Verletzung der Großveranlagungsgrenze hätte die FMA der BAWAG sogar 100 Mio. Euro vorschreiben können.

Der 22. Tag im BAWAG-Prozess am Freitag am Wiener Landesgericht hat mit der Befragung des Zeugen Bernd Träxler von der Finanzmarktaufsichtsbehörde begonnen. Träxler ist in der FMA als Vorstandsassistent tätig und war davor im Bereich Bankenaufsicht aktiv. Die Finanzmarktaufsicht hat die Vorgänge rund um die BAWAG-Verluste untersucht.

BAWAG musste Strafe zahlen
Laut Träxler hat die FMA in einem Bescheid vom August 2007 der BAWAG die Bezahlung von über 681.000 Euro aufgetragen, als Abschöpfung von Zinsen für Investments, die die Großveranlagungsgrenze überschritten hatten. Seit der Wiederaufnahme der Karibik-Geschäfte mit dem Investmentbanker Wolfgang Flöttl im Jahr 1995 habe die BAWAG nach seiner Ansicht die Großveranlagungsgrenzen gemäß Bankwesengesetz verletzt.

Die BAWAG habe zwar im Verfahren bei der FMA ein Rechtsgutachten vorgelegt, wonach die Bank die Grenzen nicht überschritten habe. Die FMA habe die Argumente auch geprüft. Im Ergebnis sei man aber zu einer anderen Rechtsansicht gekommen, so Träxler.

Milde Sanktion
Die FMA habe nur Zinsvorschreibungen von Anfang 1997 bis zum September 1998 verhängt, da mit dem massiven Verlust im Oktober 1998 das Institut in einer Krisensituation gewesen sei. Auch habe der Bund im Jahr 2006 mit einer Haftung das Institut abgesichert, weil es zu einem "Run auf die Bank" gekommen war, also zum massiven Abfluss von Einlagen.

"Der Bund kann nicht über eine Haftung das Institut absichern, und eine Behörde Maßnahmen setzen, durch die das Institut in Schieflage geraten kann", erklärte Träxler. Eigentlich wären der BAWAG nach Ansicht der FMA wegen der lange anhaltenden Verletzung der Großveranlagungsgrenzen Pönalzinsen von über 100 Mio. Euro vorzuschreiben gewesen.

KPMG widerspricht
Der mitangeklagte BAWAG-Bankprüfer Robert Reiter von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG widersprach. Bei der Aufsichtsratssitzung 1995 seien die Kreditlinien für die Deals beschlossen worden, und zwar im Beisein des Staatskommissärs. Die Bankenaufsicht habe also davon gewusst und nicht widersprochen. Auch die Nationalbank habe in ihrem Bericht 2001, in dem auch die Stiftungen in Liechtenstein angeführt seien, keine Grenzüberschreitung festgestellt.

Offenbar hat die BAWAG die vier Stiftungen getrennt betrachtet, die FMA hat sie aber zusammengerechnet.

Hausverstand steht nicht im Gesetz
Reiter argumentierte mit dem Bankwesengesetz, das keine "indirekte wirtschaftliche Abhängigkeit" erfasse. Nachdem die Erläuternden Bemerkungen zum Gesetz aber einen solchen Sachverhalt berücksichtigen, schlug Richterin Claudia Bandion-Ortner das Einsetzen des Hausverstandes vor. Drauf Reiter: "Der Hausverstand ist im formellen Bankwesengesetz nicht verankert."

Wohl temperiert
Nach der drückenden Sommerhitze, die dem herzkranken hauptangeklagten Helmut Elsner zur Prozessbeginn zu schaffen machte, saß der Ex-BAWAG-Chef jetzt ob der herbstlichen Kühle in eine Decke gehüllt im Großen Schwurgerichtssaal.

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