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Bawag erhöht Kontokosten doch nicht

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Die verpflichtende Umstellung für Bawag-Kunden wird es doch nicht geben.

Die BAWAG hat nun im Streit um Kontokonditionen eingelenkt: Die Bank habe sich verpflichtet, dass es durch die im heurigen Frühjahr angekündigten neuen Bedingungen für Girokonten für die Kunden zu keiner Verschlechterung kommen darf, teilte das Sozial-und Konsumentenschutzministerium mit.

Massive Beschwerden
Die Umstellung bei den Kontokonditionen hatte zu massiven Kundenbeschwerden bei den Verbraucherschützern geführt. Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer (S) hatte dann den VKI beauftragt, eine Verbandsklage gegen die BAWAG PSK einzubringen.

"Konto Box neu"
Die BAWAG PSK hatte im April 2009 ihren Kunden eine Umstellung auf die sogenannte "Konto Box neu" mit 1. Juli mitgeteilt. Diese sei - so die Bank damals in ihrer Aussendung - speziell auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten. Man habe das Konto des Kunden analysiert und festgestellt, dass "nachfolgendes Kontomodell aus unserer neuen Produktpalette unseres Erachtens am besten für sie geeignet ist". Die Umstellung würde automatisch erfolgen, sofern kein schriftlicher Widerspruch erfolge. Bei den Konsumentenschützern häuften sich daraufhin die Beschwerden: Das neue Konto wäre tatsächlich für viele Betroffene teurer als ihr bisheriges Konto.

Keine Umstellung
Es sei zwar grundsätzlich möglich, dass Kunden Änderungen durch Schweigen zustimmen. Die Bank müsse aber ausführlich und richtig informieren, wie beispielsweise über allfällige Ersparnisse durch elektronische Transaktionen. Die BAWAG PSK habe sich nun vor dem Hintergrund einer drohenden Klage verpflichtet, eine derartig irreführende Werbung in Zukunft zu unterlassen und sich auch nicht auf die Umstellung zu berufen, sofern die Entgelte und/oder Sollzinsen bei der "Konto Box neu" tatsächlich gleich hoch oder höher sind als beim "alten" Kontomodell.

Die geplant Umstellung werde daher nicht wirksam, falls es durch das neue Modell zu einer Verteuerung kommen würde und zwar auch dann nicht, wenn die Kunden keinen Widerspruch erhoben haben.

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