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Ettehadieh im Imperial-Prozess freigesprochen

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Dem Imperial-Chef Ettehadieh war Untreue mit einem Schaden von 4 Mio. Euro vorgeworfen worden. Das Gericht hat die Sache aber anders gesehen.

Der Geschäftsführer der Imperial KapitalbeteiligungsgmbH Faramarz Ettehadieh ist in einem Schöffenprozess im Landesgericht Linz am Donnerstag vom Vorwurf der Untreue freigesprochen worden. Die Cordial-Anleger, die sich geschädigt gefühlt und als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen hatten, wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Der Staatsanwalt erhob Nichtigkeitsbeschwerde, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

Rund 4 Mio. Euro Schaden
In dem seit Juli vergangenen Jahres dauernden Prozess ging es um einen Betrag von 50 Mio. Schilling (3,63 Mio. Euro), den die Cordial Ferienclub AG 1992 an ihre Mutter, die Imperial Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH, für die Errichtung eines Vier-Stern-Golfhotels in der Toskana bezahlt hat. Die Anklage stützte sich auf ein Gutachten, wonach keine Gegenleistung erbracht worden sei. Dadurch seien die Cordial-Anleger in ihren Interessen geschädigt worden.

Leistung sehr wohl erbracht
Ettehadieh bestritt diese Vorwürfe stets und betonte, die Gegenleistung der Imperial sei angemessen gewesen. Da die Cordial nicht das Personal habe, um Anlagen wie das Golfhotel zu suchen, zu entwickeln und zu bauen, habe das in der Toskana die Imperial übernommen.

Kein "Scheingeschäft"
Richter Marc Koller begründete den Freispruch damit, dass eine Leistungsbeziehung zwischen Cordial und Imperial vorhanden war - durch eine mündliche Vereinbarung im Jahr 1991 und einen schriftlichen Vertrag 1992. Es sei also kein "Scheingeschäft" gewesen. Imperial sei Totalunternehmer für die Planung, Organisation, Beschaffung des Grundstückes und Bau des Golfplatzes gewesen, weil Cordial über kein eigenes Personal dafür verfügt habe.

Aufgelaufene Kosten angemessen
Die bezahlten Summen und Honorare - in denen auch die Kosten für nicht zustande gekommene Projekte zu berücksichtigen seien - seien nicht überhöht und somit angemessen gewesen. Sie seien "fremdüblich" gewesen, hätten also mit einer Fremdfirma ebenso in dieser Form abgeschlossen werden können. Der Cordial sei kein Vermögensnachteil erwachsen.

Ettehadieh zeigte sich nach dem Urteil "glücklich und erleichtert". Er sei von Anfang an überzeugt gewesen, dass es für die Anschuldigungen keine Grundlage gebe.

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