Geld

Flöttl beschwert sich über hohe Anwaltskosten

Teilen

Wolfgang Flöttl hat sich am 83. Verhandlungstag über hohe Anwaltskosten beklagt. Für ihn ist der Prozess "finanziell unheimlich schlecht".

Der Spekulant Wolfgang Flöttl klagt über finanzielle Nöte: Er könne sich seinen Anwalt Christian Hausmaninger nicht leisten und werde jetzt "von einem 25-Jährigen" im Prozess vertreten, beschwerte sich Flöttl am Dienstag im BAWAG-Prozess. Das Verfahren dauere bereits zehn Monate, das sei für ihn "finanziell unheimlich schlecht". Der BAWAG-Prozess hat Mitte Juli 2007 begonnen, heute ist der 83. Verhandlungstag. Für die lange Dauer des Verfahrens macht Flöttl offenbar den Verteidiger von Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner, Wolfgang Schubert, verantwortlich. Daher wolle er dessen Fragen nicht mehr beantworten und strebe eine Beschleunigung des Verfahrens an, sagte Flöttl.

Tatsächlich war Anwalt Hausmaninger die letzten Verhandlungstage nicht im Gerichtssaal anwesend, auf seinem Platz sitzt ein junger Jurist aus seiner Kanzlei. Die Stellung hielt aber Flöttls zweiter Verteidiger, Herbert Eichenseder. Wie Eichenseder in der Pause vor Journalisten erklärte, befinde sich Hausmaninger lediglich auf Urlaub, das Mandat sei nicht beendet. Beobachter vermuten auch, dass Hausmaninger derzeit mit den Neuerungen bei Meinl European Land (MEL) anwaltlich beschäftigt sein könnte. Hausmaninger gilt als Vertrauensanwalt von Bankier Julius Meinl V.

Hausaufgabe nicht gemacht
Zu Beginn des bereits 83. Verhandlungstag im BAWAG-Prozess hat der Angeklagte Wolfgang Flöttl seine "Hausaufgabe", die ihm Richterin Claudia Bandion-Ortner über Ostern aufgetragen hatte, beantwortet - allerdings nicht zur Zufriedenheit aller, wie mehrere Nachfragen der Richterin, von Anwälten und von Staatsanwalt Georg Krakow zeigten.

57 Millionen Dollar Verlust
"Welchen Verlust haben Sie durch die frühe Rückführung der Karibik-1-Geschäfte erlitten?" wollte die Richterin wissen. Durch die Übernahme der Russland-Forderungen der BAWAG im Jahr 1991 habe er sofort 80 Mio. Dollar Verluste getragen - was sich die BAWAG als Wertberichtigung in ihrer Bilanz ersparte. Da er das im Gegenzug überlassene Kapital der BAWAG im Jahr 1994 vorzeitig rückzahlen musste, also nach zwei statt sieben Jahren, berechnete Flöttl seinen Verlust aus der Übernahme der Russland-Forderungen mit fünf Siebentel von 80 Mio., also 57 Mio. Dollar. Insgesamt habe er durch die Geschäfte mit der BAWAG damals aber nichts verloren, betonte Flöttl. Einklagen wollte er die 57 Mio. Dollar nicht, denn dazu hätte er die BAWAG vor Gericht ziehen müssen und gegen seinen Vater - Walter Flöttl war damals Generaldirektor der Bank - auftreten müssen, "das wollte ich nicht".

Durch die vorzeitige Rückführung von rund 25 Mrd. Schilling an die BAWAG im Jahr 1994, als die "Karibik-Geschäfte" der Bank öffentlich bekannt und heftig kritisiert wurden, habe er zwar "Abschläge" leisten müssen, aber keinen Verlust erlitten, meinte Flöttl heute. Bei der Rückführung habe er zwar "etwas" verloren, das würde er aber nie gegen die BAWAG aufrechnen.

Die Richterin hakte nach: Woher sei das Geld gekommen, das er 1994 so schnell an die BAWAG zurückgeführt habe? Das Geld sei bei großen Investmentbanken gelegen, wie Goldman Sachs und Morgan Stanley, so Flöttl. "Wo hätt' ich's sonst her haben sollen?" fragte Flöttl zurück. "Es könnte ja auch sein, dass Sie es sich kurzfristig ausgeliehen haben", meinte die Richterin. "Wer borgt schon einem Österreicher 25 Mrd. Schilling ohne Sicherheiten?" so Flöttl.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.