Ab Juni tritt die neue EU-Richtlinie in Kraft, nach dieser dürfen in öffentlichen Gebäuden nur noch Energiesparlampen verwendet werden.
Alle EU-Länder sind nun zum Energiesparen aufgefordert. Ab Juni tritt die neue EU-Richtlinie in Kraft. Vorerst gilt sie nur für öffentliche Gebäude, Ämter, Verwaltungsbüros und Spitäler. Dort dürfen ab dem Sommer nur noch Energiesparlampen zum Einsatz kommen.
In weiterer Folge ist eine Ausweitung dieser Richtlinie auf Privatunternehmen und Haushalte geplant.
Bis zu 100 Mrd. Euro Einsparungen möglich
Mit dieser
Maßnahme soll der Energieverbrauch in Europa gesenkt werden. Experten
schätzen, dass die mögliche Einsparung bei bis zu 100 Milliarden Euro liegt.
Freilich ist dies nur möglich, wenn alle 4 Milliarden Glühbirnen in den
EU-Ländern durch die teilweise empfindlich teureren Energiesparlampen
ersetzt werden.
Vorteile der Energiesparlampe
Energiesparlampen im engeren Sinne
sind Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät und einem
Edisonsockel (Schraubsockel), um sie anstelle von Glühlampen einsetzen zu
können. Dadurch werden Energiesparlampen zu einem äußerst energieeffizienten
Ersatz für die gewöhnlichen Lichtstromfresser.
Im Gegensatz zur herkömmlichen Glühbirne, die eine Betriebsdauer von 1.000 Betriebsstunden gewährleistet, hat die Energiesparlampe mindestens die dreifache Lebensdauer. Manche Modelle halten sogar 15.000 Betriebsstunden.
Somit spart man zwar nicht in der Erstanschaffung, durch die länger Lebensdauer muss man aber seltener neue Lampen kaufen.
Große Gewinner: Lampenhersteller
Während öffentliche Gebäude
nun auf kosten der Seuerzahler auf teure Energiesparlampen umrüsten müssen,
zeichnen sich die wahren Gewinner dieser Richtlinie ab. Die Hersteller von
Energiesparlampen wie Osram und Philips können sich ab dem Sommer über eine
Nachfrageexplosion freuen.