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Glühbirnen in öffentlichen Gebäuden bald verboten

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Ab Juni tritt die neue EU-Richtlinie in Kraft, nach dieser dürfen in öffentlichen Gebäuden nur noch Energiesparlampen verwendet werden.

Alle EU-Länder sind nun zum Energiesparen aufgefordert. Ab Juni tritt die neue EU-Richtlinie in Kraft. Vorerst gilt sie nur für öffentliche Gebäude, Ämter, Verwaltungsbüros und Spitäler. Dort dürfen ab dem Sommer nur noch Energiesparlampen zum Einsatz kommen.

In weiterer Folge ist eine Ausweitung dieser Richtlinie auf Privatunternehmen und Haushalte geplant.

Bis zu 100 Mrd. Euro Einsparungen möglich
Mit dieser Maßnahme soll der Energieverbrauch in Europa gesenkt werden. Experten schätzen, dass die mögliche Einsparung bei bis zu 100 Milliarden Euro liegt. Freilich ist dies nur möglich, wenn alle 4 Milliarden Glühbirnen in den EU-Ländern durch die teilweise empfindlich teureren Energiesparlampen ersetzt werden.

Vorteile der Energiesparlampe
Energiesparlampen im engeren Sinne sind Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät und einem Edisonsockel (Schraubsockel), um sie anstelle von Glühlampen einsetzen zu können. Dadurch werden Energiesparlampen zu einem äußerst energieeffizienten Ersatz für die gewöhnlichen Lichtstromfresser.

Im Gegensatz zur herkömmlichen Glühbirne, die eine Betriebsdauer von 1.000 Betriebsstunden gewährleistet, hat die Energiesparlampe mindestens die dreifache Lebensdauer. Manche Modelle halten sogar 15.000 Betriebsstunden.

Somit spart man zwar nicht in der Erstanschaffung, durch die länger Lebensdauer muss man aber seltener neue Lampen kaufen.

Große Gewinner: Lampenhersteller
Während öffentliche Gebäude nun auf kosten der Seuerzahler auf teure Energiesparlampen umrüsten müssen, zeichnen sich die wahren Gewinner dieser Richtlinie ab. Die Hersteller von Energiesparlampen wie Osram und Philips können sich ab dem Sommer über eine Nachfrageexplosion freuen.

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