Das Ziel einiger nicht genannter Aufsichtsräte ist keine Ablösezahlungen für die Vertragsauflösung des Vorstandes. Verkehrminister Faymann soll helfen
Aus dem ÖBB-Aufsichtsrat steigt der Druck auf Verkehrsminister Werner Faymann (S) zur Mitentscheidung in der Vorstands-Debatte. Einige Aufsichtsräte, die nicht genannt werden wollen, haben am Dienstag auf die zeitnahe Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung im Mai gedrängt. Den entsprechenden Beschluss habe der Aufsichtsrat bereits Ende März einstimmig gefasst, bestätigten sie am Dienstag der APA einen Bericht des "Standard".
Faymann soll Vertrauen entziehen
Das deklarierte Ziel dabei:
Faymann solle den umstrittenen Vorständen das Vertrauen entziehen und damit
auch die Grundlage für eine Abfertigung, wenn der Aufsichtsrat am kommenden
Dienstag eine vorzeitige Auflösung von Vorstandsverträgen beschließen
sollte. Andere im ÖBB-Kontrollorgan dagegen halten eine Hauptversammlung nur
dann für erforderlich, wenn es zu keiner einvernehmlichen Lösung komme. Sie
betrachten den Beschluss von Ende März eher als Vorratsbeschluss.
Unter Druck stehen ÖBB-Holding-Vorstände Martin Huber, Finanzchef Erich Söllinger und Gustav Poschalko sowie ÖBB-Infrastruktur-Bau-AG-Vorstand Gilbert Trattner. Es geht um Finanzspekulationen, einen privaten Immobilien-Deal und um einen umstrittene Beratungsauftrag im Zusammenhang mit der Übernahme der ungarischen Eisenbahngüterverkehrssparte MAV Cargo.
ÖBB-Aufsichtsratspräsident Horst Pöchhacker wollte die März-Beschlüsse nicht kommentieren. Falls erforderlich, werde das Thema bei der nächsten Sitzung am Dienstag intern behandelt werden.
Hauptversammlung ist nicht geplant
Eine Sprecherin von
Verkehrsminister Faymann hatte am Montag erklärt, eine Hauptversammlung sei
nicht geplant. Faymann selbst sagte Montagabend in der "Zeit im Bild 2", die
Fragen würden in der Aufsichtsratssitzung diskutiert. Bis dahin werde man
intern beraten und danach Rede und Antwort stehen und sagen, wie die Führung
der Bahn optimal zu gewährleisten sei. Die Frage, ob die gegen Huber
erhobenen Vorwürfe, mit dessen Dienstvertrag vereinbar seien, überlasse er
den Mitgliedern des Aufsichtsrates, so Faymann in der "ZiB-2".
Laut Paragraf 95 Aktiengesetz hat "der Aufsichtsrat ein selbstständiges HV-Einberufungsrecht, wenn er in einer Frage, die ein zustimmungspflichtiges Geschäft betrifft, die Entscheidung der HV für notwendig erachtet". Nicht geregelt sind die Fristen. Aufsichtsrat und Eigentümer müssen sich also auf einen Termin einigen. Die nächste reguläre Hauptversammlung bei den ÖBB ist erst nach dem Sommer angesetzt.