Mit 1. Dezember 2007 muss in Österreich die EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen "beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen" umgesetzt sein.
Von dieser Verordnung sind auch die heimischen Versicherungen betroffen. Bis Ende November 2007 hatten die Versicherungen Zeit ihre Produkte und Tarife auf die neue Richtlinie einzustellen, hieß es in einer Presseaussendung des Versicherungsverbands Österreich. Die sogenannte "Unisex-Prämie" gilt für neu abgeschlossene Versicherungsverträge, auf bestehende Verträge hat sie keinen Einfluss.
Unterschiede müssen belegt sein
Die EU-Richtlinie schreibe
zwar eine grundsätzliche Gleichbehandlung von Männern und Frauen auch im
Versicherungsbereich vor, erlaubt aber unterschiedliche Preisgestaltung,
wenn der Unterschied durch versicherungsmathematische Grundlagen belegt sei,
hieß es in der Mitteilung. Solche Grundlagen seien etwa die Sterbetafeln in
der Lebensversicherung, oder Unfallstatistiken, die unterschiedliche
Schadenshäufigkeiten nach Geschlechtern zeigen.
Statistische Grundlagen
Wenn also Versicherungsprämien
geschlechtsspezifisch berechnet werden, müssen dafür statistische Grundlagen
vorliegen und die Unterschiede, die sich daraus ergeben, auch veröffentlicht
werden. Das betrifft etwa die Lebensversicherung samt Pflege-,
Berufsunfähigkeits- und Dread-Disease-Versicherung, aber auch Kfz-, Unfall-
und Krankenversicherung - sofern unterschiedliche Prämien verlangt werden,
so der Versicherungsverband.
Private Krankenversicherung ausgenommen
Eine Ausnahme bilde die
private Krankenversicherung. Die Prämien werden zwar auch auf das
individuelle Risiko abgestimmt, künftig müssen aber die Kosten von
Schwangerschaft, Entbindung und Mutterschaft von Frauen und Männern
gemeinsam getragen werden. Bisher gingen diese Kosten nur in die Tarife der
Krankenversicherung für Frauen ein. Für Neuverträge bedeutet dies, dass
Prämien für Frauen günstiger werden, während jene der Männer steigen können.