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"Parmesan" darf sich nur Italiens Käse nennen

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Nur der Hartkäse aus Parma und Bologna darf Parmesan heißen. Dies entschied das EU-Gericht.

Deutsche Käsehersteller dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) keinen Parmesan produzieren. Der Begriff sei als Anspielung auf die geschützte Ursprungsbezeichnung "Parmigiano Reggiano" anzusehen, erklärte der EuGH am Dienstag in Luxemburg. Als Parmesan darf demnach nur Hartkäse in Verkehr gebracht werden, der in der norditalienischen Region um Parma und Bologna nach einem traditionellen Verfahren hergestellt worden ist.

Behörden müssen nicht von Amts wegen vorgehen
Die von der EU-Kommission wegen der Verwendung des Begriffs "Parmesan" in Deutschland erhobene Klage gegen die Bundesregierung wies der EuGH dennoch ab. Die deutschen Behörden seien nach der einschlägigen EU-Verordnung nicht verpflichtet, von Amts wegen gegen einen Missbrauch der geschützten Ursprungsbezeichnung vorzugehen, erklärten die Richter. Anders verhielte es sich nach Angaben eines EuGH-Sprechers allerdings, wenn italienische Hersteller ihre deutschen Konkurrenten vor deutschen Gerichten verklagten. Solche Verfahren seien bereits anhängig, sagte der Sprecher. Nach dem EuGH-Urteil müssten die deutschen Gerichte zugunsten der italienischen Kläger entscheiden.

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