Dienstvertrag einer Mitarbeiterin wurde nicht verlängert, weil sie sich weigerte in neuen KV zu wechseln.
Die Post AG hat am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch einen möglicherweise richtungsweisenden Prozess gegen eine Mitarbeiterin im Zusammenhang mit dem neuen Kollektivvertrag (KV) verloren. Die seit mehreren Jahren befristet angestellte Frau hätte in den neuen KV wechseln sollen, der für sie finanzielle Einbußen bedeutet hätte. Als sie sich weigerte, wurde ihre Anstellung nicht verlängert. Das Erstgericht wertete ihr Arbeitsverhältnis nun als aufrecht, das Unternehmen wurde zur Nachzahlung des ausstehenden Gehalts verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Post kündigte an, in Berufung zu gehen.
Befristetes Dienstverhältnis
Die 47-Jährige war laut dem
Vorarlberger Post-Betriebsratvorsitzenden Franz Mähr (FSG) seit fünf Jahren
halbtags bei der Post beschäftigt, ihr Dienstverhältnis war stets befristet
und wurde sechsmal verlängert. Die Post ließ diesen Vertrag mit Ende August
auslaufen, als die Mitarbeiterin eine Anstellung nach dem neuen
Kollektivvertrag (gültig seit 1. August 2009) ablehnte. Dieser hätte bei
gleicher Arbeit finanzielle Einbußen von mehreren hundert Euro brutto für
sie bedeutet.
Post muss Lohn nachzahlen
Laut dem bisherigen KV der Post ist ein
Dienstverhältnis aber nach einer zweimaligen Verlängerung des Vertrags als
unbefristet anzusehen. Laut dem Richter war angesichts der
Beschäftigungsdauer der Frau der alte KV anzuwenden. Er sah darauf basierend
ein unbefristetes und weiterhin gültiges Arbeitsverhältnis. Die Post muss
der Frau nun den ausstehenden Lohn seit August nachzahlen, die 47-Jährige
hat ihren Arbeitsplatz wieder. Laut Post-Pressesprecher Michael Homola wird
die Post das schriftliche Urteil abwarten und dann eine Entscheidung über
eine Berufung treffen. Der Prozess würde dann am Oberlandesgericht Innsbruck
weitergeführt werden.
"Illegale Kettenverträge"
Laut Mähr will der
Ex-Monopolist Beschäftigte, die bisher in "illegalen Kettenverträgen"
angestellt waren, in den neuen Kollektivvertrag zwingen. Der Richter habe
zwar für die schwierige Lage des Unternehmens Verständnis gezeigt, aber klar
gemacht, dass dies nicht auf dem Rücken der Mitarbeiter ausgetragen werden
dürfe. Nach seiner Einschätzung sind österreichweit bis zu 1.000 Mitarbeiter
in einer ähnlichen Situation wie die 47-Jährige. Wie viele davon den neuen
Kollektivvertrag akzeptiert haben, wisse er nicht, so Mähr. Pressesprecher
Homola konnte diese Zahl nicht bestätigen. Es würde ihn überraschen, wenn es
so viele wären, erklärte er. Allein in Vorarlberg gehen bisher neun
Betroffene den Gerichtsweg. Mähr zeigte sich überzeugt, dass weitere sich
anschließen werden.