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Siemens erteilt Ex-Chef v. Pierer Hausverbot

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Bitteres Ende für den ehemaligen Siemens-Chef: Der Elektro-Konzern hat von Pierer faktisch Hausverbot erteilt.

Ex-Siemens-Chef Heinrich von Pierer hat an seiner früheren Wirkungsstätte praktisch Hausverbot. Er sei nicht mehr im Firmeninteresse tätig und könne insofern auch keine Ressourcen der Firma mehr nutzen, sagte ein Sprecher des Konzerns am Freitag in München auf Anfrage. Er begründete dies mit einem "Interessenskonflikt" wegen der von Siemens erhobenen Schadenersatzansprüche. Die "Financial Times Deutschland" (FTD) hatte berichtet, dass Siemens-Chef Peter Löscher und Anti-Korruptionsvorstand Peter Solmssen von Pierer in einem Brief gebeten hätten, die Räumlichkeiten des Konzerns bis auf weiteres nicht mehr zu nutzen.

Der Siemens-Aufsichtsrat hatte Ende Juli beschlossen, unter anderem von den beiden ehemaligen Vorstandschefs Heinrich von Pierer und Klaus Kleinfeld Schadenersatz für die finanziellen Folgen der Schmiergeld-Affäre zu verlangen. Der 67-jährige von Pierer stand von 1992 bis 2005 an der Spitze des Konzerns. Danach rückte er in den Aufsichtsrat. Im April 2007 trat er als Aufsichtsratschef zurück. Von Pierer genoss auch in der Politik einen glänzenden Ruf. So wurde er etwa 2004 als Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten gehandelt.

Auch Pflichten verletzt
Nach Einschätzung des Siemens-Vorstands hat der ehemalige Vorstandsvorsitzende Heinrich von Pierer auch als späterer Aufsichtsratsvorsitzender seine Pflichten verletzt. Auf Basis eines Gutachtens der Kanzlei Schilling, Zutt & Anschütz zu möglichen Pflichtverletzungen des Aufsichtsrats im Zeitraum 2003 bis 2006 sei der Vorstand zu der Erkenntnis gelangt, dass die beiden ehemaligen Vorsitzenden des Aufsichtsrates von Pierer und Karl-Hermann Baumann ihre Pflichten nicht ordnungsgemäß und angemessen erfüllt hätten, teilte das Unternehmen am Freitag in München mit. Alle anderen Aufsichtsratsmitglieder hätten hingegen korrekt gehandelt.

Die Kanzlei sei zu dem Ergebnis gekommen, dass von Pierer und Baumann an kritischen Sitzungen des Vorstands teilgenommen hätten, in denen wichtige Tatsachen hinsichtlich Compliance (Einhaltung der Regeln zur Unternehmensführung) zur Sprache gekommen seien. Diese Tatsachen hätten die beiden Personen in Sitzungen des Prüfungsausschusses nicht kommuniziert. Sie hätten also Zugang zu wichtigen Informationen gehabt, die anderen Mitgliedern des Aufsichtsrats nicht zugänglich gewesen seien.

Bevor der Vorstand hierzu über sein weiteres Vorgehen und eine etwaige Schadenersatzforderung erneut beraten wird, bekommen die Betroffenen der Mitteilung zufolge Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Bereits im Juli war von Pierer vom Aufsichtsrat der Siemens AG für seine Amtsführung als Vorsitzender des Vorstands eine Pflichtverletzung vorgeworfen worden.

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