Im Zusammenhang mit Meinl European Land ermittelt die Staatsanwaltscahft wegen Betrugs und dem Verdacht der Untreue.
Die Staatsanwaltschaft Wien hat am 23. November bei Gericht Vorerhebungen gegen den Bankier Julius Meinl V. wegen des Verdachts des Betrugs und der Untreue in Zusammenhang mit den Vorgängen bei der in Wien börsenotierten Immobiliengesellschaft Meinl European Land (MEL) beantragt. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner Montag erscheinenden Ausgabe. Für Julius Meinl V. gilt die Unschuldsvermutung.
Antrag wegen Akteneinsicht
Die Anklagebehörde wolle zunächst
Einsicht in die Akten von Finanzmarktaufsicht (FMA) und Nationalbank (OeNB)
erlangen. "Ich kann bestätigen, dass wir einen entsprechenden Antrag bei
Gericht eingebracht haben", so Gerhard Jarosch, Sprecher der
Staatsanwaltschaft Wien. Die richterliche Genehmigung dürfte spätestens
Mitte Dezember vorliegen. Von einer Einstellung bis zur Anklageerhebung sei
"alles möglich", so Jarosch. Julius Meinl V. wollte dies nicht kommentieren.
Staatsanwaltschaft konzentriert sich auf Julis Meinl V.
Ursprünglicher
Auslöser der behördlichen Maßnahmen war demnach eine anonyme Anzeige eines
Privatanlegers im August wegen Kursverlusten nach dem Börsengang der Meinl
International Power (MIP). Tatsächlich aber konzentriere sich die
Staatsanwaltschaft jetzt auf Julius Meinl V. und die Vorgänge bei Meinl
European Land. "Letztlich hätte es keiner Anzeige bedurft", erläutert
Jarosch, "da möglicherweise strafrechtlich relevante Tatbestände gegeben
sind, hätten wir auch von uns aus Ermittlungen aufgenommen." Der Vertreter
der Anklagebehörde: "Wir werden die Aktenlage sehr genau studieren und dann
entscheiden, wie wir weiter verfahren". Von einer Einstellung des Verfahrens
bis zur Anklage sei "alles möglich".
Wertpapierrückkäufe
Hintergrund sind umstrittene
Wertpapierrückkäufe bei der Meinl European Land: Zwischen April und August
hat die Gesellschaft insgesamt 88,8 Millionen eigener Wertpapiere, so
genannte Zertifikate auf Aktien der auf der Kanalinsel Jersey ansässigen
Gesellschaft, über die Meinl Bank zurückkaufen lassen und dafür 1,8
Milliarden Euro Anlegergeld eingesetzt.
Verdacht der Marktmanipulation
Die Finanzmarktaufsicht hegt in
diesem Zusammenhang den Verdacht der Marktmanipulation, weil der MEL-Wert
durch die Transaktionen zumindest vorübergehend künstlich hochgehalten
worden sein könnte. Dabei handelt es sich nur um eine
Verwaltungsübertretung. Der möglicherweise auch strafrechtlich relevante
Aspekt: MEL könnte eigene Wertpapiere zum Teil deutlich über dem so
genannten Net Asset Value (NAV) erstanden haben.
Strafbescheide in den letzten Wochen
Die Finanzmarktaufsicht hat
in den vergangenen Wochen Strafbescheide gegen Manager der
Immobiliengesellschaft und der Meinl Bank wegen Irreführung der Anleger
erlassen. Diese Bescheide sind nicht rechtskräftig, die Unternehmen haben
Berufung angekündigt. Ermittlungen wegen mutmaßlichen Insiderhandels,
Marktmanipulation und Verletzung der Publizitätspflichten seien anhängig,
die Nationalbank sei mit der Prüfung der Meinl-Bank-Bücher befasst, der
Abschlussbericht könnte noch vor Jahresende vorliegen, berichtet "profil".