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Vorerhebungen gegen Julius Meinl V. eingeleitet

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Im Zusammenhang mit Meinl European Land ermittelt die Staatsanwaltscahft wegen Betrugs und dem Verdacht der Untreue.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat am 23. November bei Gericht Vorerhebungen gegen den Bankier Julius Meinl V. wegen des Verdachts des Betrugs und der Untreue in Zusammenhang mit den Vorgängen bei der in Wien börsenotierten Immobiliengesellschaft Meinl European Land (MEL) beantragt. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner Montag erscheinenden Ausgabe. Für Julius Meinl V. gilt die Unschuldsvermutung.

Antrag wegen Akteneinsicht
Die Anklagebehörde wolle zunächst Einsicht in die Akten von Finanzmarktaufsicht (FMA) und Nationalbank (OeNB) erlangen. "Ich kann bestätigen, dass wir einen entsprechenden Antrag bei Gericht eingebracht haben", so Gerhard Jarosch, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien. Die richterliche Genehmigung dürfte spätestens Mitte Dezember vorliegen. Von einer Einstellung bis zur Anklageerhebung sei "alles möglich", so Jarosch. Julius Meinl V. wollte dies nicht kommentieren.

Staatsanwaltschaft konzentriert sich auf Julis Meinl V.
Ursprünglicher Auslöser der behördlichen Maßnahmen war demnach eine anonyme Anzeige eines Privatanlegers im August wegen Kursverlusten nach dem Börsengang der Meinl International Power (MIP). Tatsächlich aber konzentriere sich die Staatsanwaltschaft jetzt auf Julius Meinl V. und die Vorgänge bei Meinl European Land. "Letztlich hätte es keiner Anzeige bedurft", erläutert Jarosch, "da möglicherweise strafrechtlich relevante Tatbestände gegeben sind, hätten wir auch von uns aus Ermittlungen aufgenommen." Der Vertreter der Anklagebehörde: "Wir werden die Aktenlage sehr genau studieren und dann entscheiden, wie wir weiter verfahren". Von einer Einstellung des Verfahrens bis zur Anklage sei "alles möglich".

Wertpapierrückkäufe
Hintergrund sind umstrittene Wertpapierrückkäufe bei der Meinl European Land: Zwischen April und August hat die Gesellschaft insgesamt 88,8 Millionen eigener Wertpapiere, so genannte Zertifikate auf Aktien der auf der Kanalinsel Jersey ansässigen Gesellschaft, über die Meinl Bank zurückkaufen lassen und dafür 1,8 Milliarden Euro Anlegergeld eingesetzt.

Verdacht der Marktmanipulation
Die Finanzmarktaufsicht hegt in diesem Zusammenhang den Verdacht der Marktmanipulation, weil der MEL-Wert durch die Transaktionen zumindest vorübergehend künstlich hochgehalten worden sein könnte. Dabei handelt es sich nur um eine Verwaltungsübertretung. Der möglicherweise auch strafrechtlich relevante Aspekt: MEL könnte eigene Wertpapiere zum Teil deutlich über dem so genannten Net Asset Value (NAV) erstanden haben.

Strafbescheide in den letzten Wochen
Die Finanzmarktaufsicht hat in den vergangenen Wochen Strafbescheide gegen Manager der Immobiliengesellschaft und der Meinl Bank wegen Irreführung der Anleger erlassen. Diese Bescheide sind nicht rechtskräftig, die Unternehmen haben Berufung angekündigt. Ermittlungen wegen mutmaßlichen Insiderhandels, Marktmanipulation und Verletzung der Publizitätspflichten seien anhängig, die Nationalbank sei mit der Prüfung der Meinl-Bank-Bücher befasst, der Abschlussbericht könnte noch vor Jahresende vorliegen, berichtet "profil".

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