15. Juli 2012 08:09

Speicherplattformen 

Rapidshare-Urteil ist wegweisend

Unternehmen muss mehr gegen Urheberrechtsverletzungen tun.

Rapidshare-Urteil ist wegweisend

Rapidshare darf weitermachen, aber nicht so wie bisher: So lautet kurz gesagt die Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH). Die Speicherplattform habe zwar grundsätzlich ein "anerkanntes Geschäftsmodell", für das es viele legale Nutzungsmöglichkeiten gebe. Doch wenn Nutzer das Urheberrecht verletzen und illegale Kopien von Software, Videos oder Musik über den Filehoster verbreiten, müsse das Unternehmen mehr dagegen tun als bisher - auch proaktiv. Was ausreicht und was nicht, entscheidet nun die Vorinstanz.

Stellvertretend für die gesamte Medienbranche
Die Richter in Karlsruhe verhandelten zwar über eine Klage des Computerspiele-Herstellers Atari, der die weitere illegale Verbreitung seines Gruselschockers "Alone in the Dark" über Rapidshare verhindern wollte. Doch das französische Unternehmen steht stellvertretend für die gesamte Medienbranche. Denn der ist die Plattform schon seit längerem ein Dorn im Auge.

Was ist das Problem?
Rapidshare bietet Speicherplatz im Internet an - Nutzer können bei dem Filehoster ihre Dateien ablegen, dauerhaft speichern und anderen per Link zur Verfügung stellen. Das ist an sich nicht verboten; wer große Daten-Pakete verschicken will, kommt kaum einem Online-Verteildienst vorbei. Doch über einige der Drehscheiben werden massenhaft illegale Kopien von Software, Videos und Musik verteilt. Wer in einschlägigen Foren sucht, findet im Handumdrehen Links, um die Dateien herunterzusaugen.

Schon jetzt müssen die Betreiber illegale Kopien löschen, sobald sie einen Hinweis bekommen - das tut Rapidshare auch. "Jetzt ging es um die Frage, was das Unternehmen darüber hinaus tun muss", erklärt der Rechtsanwalt Carsten Ulbricht in Stuttgart. "Was ist technisch möglich und zumutbar, um erneute Rechtsverletzungen zu verhindern?"

Rahmen gesteckt
Die Richter in Karlsruhe steckten den Rahmen für künftige Entscheidungen: Bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen müsse der Betreiber überprüfen, ob entsprechende Dateien neu hochgeladen werden, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm. Dafür könne beispielsweise ein technischer Filter zum Einsatz kommen. Darüber hinaus müsse der Betreiber auch "den Bestand daraufhin untersuchen, ob von anderen Nutzern das Spiel auf die Plattform gestellt worden ist", sagte Bornkamm.

Zudem forderte er einen proaktiven Kampf gegen illegale Kopien: Wenn es Hinweise gibt, dass bestimmte Dateien unter anderem Namen zum Download angeboten werden - etwa in Linksammlungen - müsse Rapidshare auch dieser Möglichkeit nachgehen.

Ulbricht, der sich aufs Internet-Recht spezialisiert hat, hält das für eine "konsequente Fortsetzung der Rechtsprechungslinie": "Der BGH nimmt bei Urheberrechtsverletzungen auf Online-Plattformen immer stärker die Intermediäre in die Pflicht, weil die Täter nicht zu kriegen sind." Die Branche wird gespannt beobachten, welche Maßnahmen das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf als Vorinstanz nun für technisch machbar und zumutbar hält. "Ein Textfilter ist technisch trivial, die Frage ist, ob auch Musik- oder Videofilter zuzumuten sind", nennt Ulbricht
Beispiele.

Endgültige Entscheidung steht noch aus
Da die endgültige Entscheidung aussteht, fielen die Reaktionen der Prozessgegner zurückhaltend aus. Rapidshare verwies darauf, dass es bereits eine "Anti-Abuse-Abteilung" auf illegale Kopien angesetzt hat. Das Verfahren in Düsseldorf biete eine Chance, "um nochmals unter Beweis zu stellen, dass Rapidshare bereits Vorreiter im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen ist und alle zumutbaren Prüfpflichten umsetzt", erklärte Alexandra Zwingli, Chefin des Filehosters.

Die vom Gericht eingeforderte Filterung behagt dem Unternehmen allerdings nicht. Vor dem OLG Düsseldorf könne man beweisen, dass "einige der in dem Verfahren angesprochenen Filtermethoden nicht zumutbar sind", sagte Rapidshare-Anwalt Daniel Raimer.

GVU gefällt die eingeschlagene Richtung
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), die Unternehmen der Film- und Computerspielebranche vertritt, begrüßte die "angedeutete Richtung" des Urteils: "Der BGH ist offenbar der Ansicht, dass ein reines Reagieren nicht ausreicht, sondern dass der Filehoster aktiv eine Verantwortung dafür übernehmen muss, dass die Urheberrechtsverletzungen über seinen Dienst unterbunden werden." Es handle sich aber um einen "langwierigen Rechtsfindungsprozess", in dem die Verantwortlichkeiten von Filehostern näher bestimmt würden.


Posten Sie Ihre Meinung Neu anmelden Login |
1 Posting
bitteschön (GAST) meint am 15.07.2012 17:37:40 ANTWORTEN >
wer benutzt noch rapidshare? diese 20kb/sec downloads können sa sich am bauch haun.
Seiten: 1
Facebook Kommentare
Meistgelesen Digital
Größte Handy-Messe

Highlights Digital

Alle Infos von der neuen Xbox ONE "NextGen"-Spielekonsole Alle Infos von der neuen Xbox ONE

Video: Sony zeigt die Playstation 4 Neue Top-Konsole Video: Sony zeigt die Playstation 4

iPhone 5S und iOS 7 bereits im Test Aufgespürt iPhone 5S und iOS 7 bereits im Test

Samsung testet neue Mobilfunk-Technik 5G Viel schneller als LTE! Samsung testet neue Mobilfunk-Technik 5G

Windows 8 Blue: Beta- Version kommt im Juni Jetzt ist es fix Windows 8 Blue: Beta- Version kommt im Juni

Video: So funktioniert die Google-Brille Offizielle Anleitung Video: So funktioniert die Google-Brille

Gebogene OLED-TVs von LG starten Früher als erwartet Gebogene OLED-TVs von LG starten

So teuer wäre der Iron Man 3-Anzug Grafik listet Kosten auf So teuer wäre der Iron Man 3-Anzug

iPhone 5S dürfte am 10. Juni kommen Apple-Keynote iPhone 5S dürfte am 10. Juni kommen

Xbox 720: Präsentationstermin steht fest Offizielle Einladung Xbox 720: Präsentationstermin steht fest

So genial wird FIFA 14 - mit Video und Fotos EA zeigt Details So genial wird FIFA 14 - mit Video und Fotos

Windows 8.1 "Blue": Startmenü kehrt zurück Microsoft reagiert Windows 8.1 "Blue": Startmenü kehrt zurück

"simpliTV"  startet ab sofort in Österreich 40 Sender für 10 Euro "simpliTV" startet ab sofort in Österreich

Die technischen Daten der Google-Brille Details veröffentlicht Die technischen Daten der Google-Brille

Hacker kapert Flugzeug mittels Android-Handy Höchst bedenklich Hacker kapert Flugzeug mittels Android-Handy

3D-Drucker: Siegeszug nicht aufzuhalten Trend-Produkt 3D-Drucker: Siegeszug nicht aufzuhalten

Microsoft stellt Windows XP-Support ein Ab 8. April 2014 Microsoft stellt Windows XP-Support ein

Galaxy S4 startet in Österreich ab 0 Euro Samsung-Flaggschiff Galaxy S4 startet in Österreich ab 0 Euro

Facebook Home und HTC First starten Smartphone-Angriff Facebook Home und HTC First starten

Apple-TVs mit UltraHD-Auflösung und Siri iTVs sollen 2013 starten Apple-TVs mit UltraHD-Auflösung und Siri

A1 startet mit völlig neuen Tarifen durch "Go" kommt am 2. April A1 startet mit völlig neuen Tarifen durch

Easter Eggs: Das sind die besten Google-Gags Digitale Ostereier Easter Eggs: Das sind die besten Google-Gags

Nokia-Chef wirft iPhone durch TV-Studio Mitten im Interview Nokia-Chef wirft iPhone durch TV-Studio

Video: iPhone 6-Fake sorgt für Furore Aufklappbar & Beamer Video: iPhone 6-Fake sorgt für Furore

Canon EOS 100D - kleinste DSLR der Welt Kompakter Pixel-Profi Canon EOS 100D - kleinste DSLR der Welt

Das passiert im Internet in 1 Minute Beeindruckende Grafik Das passiert im Internet in 1 Minute

Philips bringt erste Flat-TVs aus Glas Doppeltes Highlight Philips bringt erste Flat-TVs aus Glas

Nexus 5: Infos von Googles Super-Handy Nächstes Top-Smartphone Nexus 5: Infos von Googles Super-Handy

Webtipps

GMX Alternativen? - Die besten Mailanbieter

GMX - das "Non Plus Ultra" unter den Freemail-Anbietern?…
 

MacBook Air vs. iPad - Vor - und Nachteile?

iPad oder Mac Book Air. Hier nun die Vor - und Nachteile der beiden Geräte.…
 

SSD-Festplatte - Vor- und Nachteile

Seit einiger Zeit gibt es SSD-Festplatten, die keine beweglichen Teile im Inneren besitzen.…
 

iPad Mini - Was kann es?

Es ist eine Mischung zwischen dem iPad 3 und dem iPhone 5 - das iPad Mini.…
 
Großes Special