Richter soll entscheiden

kinox.to & Co: Provider kritisieren Sperre

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Laut OGH müssen die Anbieter Seiten bei Urheberrechtsverletzung sperren.

Bereits 2014 hat der Oberste Gerichtshof (OGH) ein Urteil gefällt, wonach heimische Internetprovider verpflichtet wurden, den Zugang zu bestimmten Seiten zu sperren, sollten diese gegen das Urheberrecht verstoßen. Diese Entscheidung wurde, wie berichtet , am Mittwoch (1. Juli 2015) vom OGH nach einem Revisionsrekurs der Provider bestätigt. Die Verfügung, urheberrechtsverletzende Internetseiten zu sperren, ist somit rechtskräftig. Die Verantwortung von Internetprovidern hinsichtlich illegaler Inhalte auf Webseiten wurde bereits im "kino.to"-Musterverfahren des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) festgehalten. Der OGH hielt nun auch fest, dass die Kosten für Sperrmaßnahmen die Provider tragen müssen.

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"Sitzen zwischen den Stühlen"
Beim Providerverband ISPA pocht man nun darauf, dass man nicht selbst Richter spielen könne. "Die Provider können nicht entscheiden, ob eine Meldung wirklich gerechtfertigt ist", unterstrich Generalsekretär Maximilian Schubert im APA-Gespräch: "Im Prinzip sitzen hier die Provider zwischen den Stühlen." Man hoffe darauf, dass - sollten Sperren sich nicht vermeiden lassen - zumindest ein richterlicher Beschluss notwendig würde. Man befinde sich darüber in Gesprächen mit der Politik, die bis dato allerdings erfolglos gewesen seien. Grundsätzlich hege man die Angst, dass mit der OGH-Entscheidung eine Büchse der Pandora für weitere Sperren geöffnet sei.

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Anti-Peraterie-Verein zufrieden
Werner Müller, Geschäftsführer des Vereins für Anti-Piraterie (VAP), untermauerte hingegen in einer Reaktion auf das Urteil in einer Aussendung: "Hier handelt es sich weder um Bagatelldelikte noch um heroische Befreiungsakte, sondern um eine Form organisierter Kriminalität."

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