Zwei Jahre im Gefängnis

Marcus von Anhalt: Urteil aufgehoben

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Der Bundesgerichtshof hob das Urteil gegen Marcus Prinz von Anhalt auf.

704 Tage verbrachte der Adoptiv-Sohn von Zsa Zsa Gabor, Marcus Prinz von Anhalt, wegen angeblicher Steuerhinterziehung in U-Haft. Im Jänner 2015 war er zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren verurteilt worden.

Ihm wurde vorgeworfen, bei der Anschaffung von Luxus-Autos 800.000 Euro hinterzogen zu haben, da sie privat genutzt worden seien, obwohl er sie geschäftlich abgerechnet hatte.

Willkür
"Ich sitze seit zwei Jahren zu Unrecht im Gefängnis. Man hat mich in Augsburg strafrechtlich verurteilt, obwohl das eigentliche Steuerverfahren noch lange nicht abgeschlossen ist. Aus meiner Sicht reine Willkür. Ein Skandal!", beschwerte sich Marcus Prinz von Anhalt gegenüber der Bild-Zeitung.

Nun hat der erste Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil vom 16. Jänner 2015 aufgehoben. Die Angelegenheit wird in einer neuen Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts verwiesen.

Urteil bestandslos
Strafverteidiger Olaf Langhanki zeigte sich über diesen Beschluss erfreut: "Wir waren stets davon überzeugt, dass das Augsburger Urteil keinen Bestand haben kann. Prinz von Anhalt hat im Kampf um sein Recht nie aufgegeben. Umso erfreulicher ist es, dass der BGH das Urteil nun aufgehoben und eine neue Verhandlung angeordnet hat", erklärte er.

Um kurzfristig aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden, will Marcus von Anhalt nun eine Haftbeschwerde einlegen. Dann könne er endlich seine Tochter wieder sehen.

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