Kein "Anfüttern" mehr

Party-Verbot für ORF-Stars

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Teure Einladungen für ORF-Promis - Gesetz soll Missbrauch verhindern.

Sie sind die beliebtesten Party-Gäste der Nation: die ORF-Stars. Garantieren sie doch durch ihr Kommen, dass der Event auch medial mehr Beachtung findet. Und im Umkehrschluss? Da werden die VIPs auf Veranstalter-Händen getragen: Das Mindeste sind Einladungen auf Hotel- und Kurzurlaube, etwa bei Events wie Kitzbühel, dem Beachvolleyball-Turnier am Wörthersee oder dem Wiener Opernball. Dazu kommt: Vielen Stars ist dieser Marktwert durchaus bewusst. Legendär die Geschichten von ehemaligen ORF-Moderatoren, die sich ihr Erscheinen bei Partys teils in Naturalien (wie Ski, Urlaube etc.) und teils in harter Währung bezahlen ließen. Einzelfälle, die aber auf den gesamten ORF ein schlechtes Licht warfen.

Dem hat jetzt ORF-Chef Alexander Wrabetz einen Riegel vorgeschoben. Seit 1. Jänner dieses Jahres müssen angestellte Mitarbeiter des ORF, die in beruflicher Mission an einem Event teilnehmen wollen, diesen auch genehmigen lassen. Streitwert: 100 Euro. Ausgenommen sind, wie ORF-Kommunikationschef Martin Biedermann im ÖSTERREICH-Talk sagt, „Persönlichkeiten, die in keinem direkten Dienstverhältnis zum ORF stehen“ und insofern von den neuen Regelungen nicht betroffen sind.

Unklar ist weiterhin, wie privat von beruflich getrennt werden kann. Und wie Missbrauch von ORF-Mitarbeitern bei „privaten Eventbesuchen“ verhindert werden kann ...

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