Ganzes Land empört

Aufschrei nach Milde für brutalen Sextäter

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Strafe für Vergewaltigung von Kind (10) durch OGH fast halbiert.

Was Recht ist, muss noch lange nicht richtig sein: Selten zuvor hat ein höchstrichterliches Urteil in Österreich für einen derartigen Sturm der Entrüstung gesorgt. Wie berichtet, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) die Strafe für einen Sextäter beinahe halbiert. Ein inzwischen 21-jähriger Flüchtling aus dem Irak, der einen Buben (10) im Meidlinger Theresienbad brutal vergewaltigt hat, muss statt bislang sieben Jahren nur vier Jahre hinter Gitter.

Als "Urteil der Schande" wird dies im Internet quittiert. Es gibt kein Forum, gleich welchen Mediums, dessen User nicht zum selben Tenor gelangen. Null Verständnis von Tausenden von Österreichern für die Milde des OGH. Das Feedback war ­derart verheerend, dass sich das Justizministerium bemüßigt sah, sich schützend vor den Fünfrichtersenat zu stellen und dessen Entscheidung zu verteidigen.

Doch es war nicht nur die Fast-Halbierung der Strafe, es war auch die Begründung für den Schuldspruch. Das Erstgericht hatte die besondere Schwere der Tat und die nicht absehbaren Folgen für das junge Opfer besonders gewürdigt. Der OGH hielt dies für unzulässig. Es habe sich um einen einmaligen Vorfall gehandelt, und Spätfolgen für den Buben seien nicht bewiesen. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

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