06. August 2010 15:54
Bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck sind unter der Aktenzahl 26 St 2/10g
Ermittlungen gegen den renommierten Vorarlberger Gerichtspsychiater Reinhard
Haller anhängig. Es geht um den Vorwurf des Betrugs, der Verleumdung und der
Falschaussage. Für Haller, der zu den Anschuldigungen bisher nicht vernommen
wurde, gilt die Unschuldsvermutung.
"Es ist einerseits der Vorwurf erhoben worden, dass Doktor Haller
seine Gutachten nicht richtig macht. Daneben wird behauptet, dass er Tests
verrechnet hat, die er gar nicht durchgeführt hat. Das wird nun von uns
überprüft", teilte die Staatsanwaltschaft mit. Wie weiters
mitgeteilt wurde, sei Haller vom Gerichtsgutachten-Geschädigten-Verband
(GGGV) zur Anzeige gebracht worden. Haller habe seinerseits den Anwalt des
GGGV angezeigt, "weil er behauptet, dieser habe in einem Zivilverfahren
unrichtige Behauptungen aufgestellt". Haller gilt als anerkannter und
von der Justiz vielbeschäftigte Psychiater.
Vorwürfe
Der Betrugsvorwurf bezieht sich konkret auf zwei
Fälle, in dem der Gerichtspsychiater im Rahmen seiner gutachterlichen
Tätigkeit der Justiz den sogenannten Minnesota Multiphasic Personality
Inventory (MMPI)-Persönlichkeitstest verrechnet haben soll, der ein gängiges
Hilfsmittel bei der Untersuchung der Persönlichkeitsstruktur von psychisch
Kranken darstellt. Der vor rund 80 Jahren in den USA entwickelte Test
umfasst an die 570 Items und dauert zwei bis drei Stunden. Laut GGGV soll
Haller jedoch in den beiden Fällen das Psychopathologische Kurzverfahren
(PPKV) - eine abgespeckte Variante, die nur 72 Items enthält - angewandt
haben, das maximal 15 Minuten in Anspruch nimmt. Dennoch habe Haller jeweils
den kostspieligeren MMPI-Test abgerechnet.
Haller wehrt sich
Unterdessen hat Haller erstmals zum nicht
rechtskräftigen Urteil des Landesgerichts Innsbruck Stellung genommen,
demzufolge behauptet werden darf, dass ein von ihm abgegebenes
Prognose-Gutachten einen "Kunstfehler" darstellt, da es "schwere Mängel"
aufweise. Der verlorene Prozess kratze an seinem Ruf, sagte Haller dem
ORF-Vorarlberg. Es sei ein Fehler gewesen, den Prozess anzustrengen. "Gerade
in Pressesachen" sei es häufig so, dass man in der ersten Instanz "Probleme
habe", weil es hier nur auf die subjektive Wertung des Richters ankomme.
"Ich bin fachlich absolut zuversichtlich, dass man in der zweiten Instanz
überzeugen kann. Juristisch gibt es nach Auskunft meiner Anwälte genügend
Anhaltspunkte, um dieses Urteil richtig stellen zu lassen", deponierte
Haller.
Gegenüber den "Vorarlberger Nachrichten" erklärte Haller, er habe für sein
Gutachten "psychiatrische, klinische Methoden angewandt - explorieren,
psychopathologische Befunde und so weiter". Die von ihm eingesetzten
projektiven Tests, die zumindest Teile der Wissenschaft für überholt halten,
wären "nur Hilfsbefunde, auch deshalb, weil sie fälschungsanfällig sind.
Diese Tests werden nur zusätzlich, quasi als Fleißaufgabe, gemacht."