Prozess in Wien

Mann (40) schlief mit betrunkener 17-Jähriger

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Der Mann musste wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung vor Gericht.

Weil er den wehrlosen Zustand eines betrunkenen Mädchens ausgenützt haben soll, um mit der 17-Jährigen zu schlafen, hat sich ein 40-Jähriger am Freitag am Wiener Landesgericht wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung verantworten müssen. Der Türke wurde nach äußerst kurzer Beratung der Geschworenen freigesprochen, auch die Staatsanwaltschaft war damit einverstanden.

Angeklagtem war Vorfall peinlich

Der verheiratete Mann und Vater dreier Kinder hatte in der Nacht auf 9. Juli des Vorjahres einiges getrunken, als er in Simmering auf das Mädchen traf. Auch die 17-Jährige mit türkischen Wurzeln, die damals wegen familiärer Probleme in einer betreuten Wohngemeinschaft lebte, war bereits alkoholisiert. Das ungleiche Paar fuhr zu einer Tankstelle, kaufte dort u. a. eine Flasche Wodka und begab sich gemeinsam in ein Grüngebiet in der Donaustadt, wo es zum Geschlechtsverkehr kam.

Dem Angeklagten war der Vorfall offenbar so peinlich, dass er zunächst darauf bestand, sich nicht erinnern zu können, ob es überhaupt zu Sex gekommen sei. Erst nachdem ihn Richter Andreas Böhm ausdrücklich gewarnt hatte, dass dem Schöffensenat dann nichts anderes übrig bleiben würde, als dem Mädchen zu glauben, gab er einen - einvernehmlichen - Geschlechtsverkehr doch zu.

Klarer Freispruch

Die Jugendliche blieb jedoch dabei, sie sei so betrunken gewesen, dass dies gegen ihren Willen geschehen sei, weil sie durch den Alkohol unfähig gewesen war, sich dagegen zu wehren oder auch nur Nein zu sagen. Laut dem Sachverständigen Karl Dantendorfer ist angesichts der angegeben Wodkamengen eine völlige Berauschung samt einer "inneren Lähmung" während des Sex zwar möglich, dem widersprechen jedoch ihr zielgerichtetes Handeln vor und nach dem Geschehen sowie ihre detaillierten Erinnerungen. "Das spricht alles nicht für eine hochgradige Berauschung."

Mit Bezug auf das Gutachten fällte das Schöffengericht einen klaren Freispruch. Auch die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel, weshalb das Urteil bereits rechtskräftig ist.

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