22. Juli 2010 14:22
Wegen schweren Raubes ist ein 18-jähriger Tiroler am Donnerstag von einem
Schöffensenat am Landesgericht Innsbruck zu dreieinhalb Jahren Haft
verurteilt worden. Der Lehrling hat gestanden, am 10. April mit einer
Gaspistole eine Tankstelle in Kufstein überfallen und rund 2.500 Euro
erbeutet zu haben. Als Motiv gab er Geldnot an. Er sei zwei Monatsmieten im
Rückstand gewesen und habe sich mit dem Geld die Fahrt zur Berufsschule
finanzieren wollen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der 18-jährige Unterländer war in der Nacht auf den 10. April gegen 2.00 Uhr
mit einer Gaspistole bewaffnet in die Tankstelle in Kufstein gestürmt und
bedrohte damit eine 49-jährige Angestellte. "Mein Gesicht habe ich mit einem
Halstuch, einer Haube und einer Kapuze verdeckt", schilderte der Angeklagte.
Er habe die Frau aufgefordert, das Geld in eine Plastiksackerl zu packen.
Mit der Beute sei er dann den Inn entlang geflohen und habe dabei einige
Utensilien in den Fluss geworfen. Schließlich sei er zu einem Freund
gefahren und habe diesem den gesamten Raub erzählt. Wenige Tage später wurde
der 18-Jährige aufgrund eines Hinweises aus seinem Bekanntenkreis von der
Polizei festgenommen.
"Strafmaß angemessen"
Der Verteidiger des
Angeklagten, Andreas Oberhofer, führte die "vollinhaltliche Geständigkeit"
seines Mandanten ins Treffen, die zudem unmittelbar nach der Festnahme
erfolgt sei. Der 18-Jährige habe im Gegensatz zu vielen anderen Tätern bei
der ersten Einvernahme innerhalb weniger Minuten ein volles Geständnis
abgelegt. "In seiner Brust wohnen zwei Seelen", sagte Oberhofer. Der
Lehrling habe zwar die Tat geplant und ausgeführt, sei aber unmittelbar
danach aufgrund "des Leidensdruckes" zu seinem Freund gelaufen, um den
Überfall zu gestehen. Außerdem hätte der Angeklagte die "Loslösung von
seinem Zuhause und die Verantwortung einer eigenen Wohnung nicht geschafft".
"Ihr reumütiges Geständnis und dass sie zum Tatzeitpunkt unter 21 Jahre alt
gewesen sind, war mildernd zu werten", erklärte Richterin Nadja Obwieser das
Urteil. Erschwerend sei hinzugekommen, dass der Unterländer die Tat während
eines laufenden Verfahrens begangen habe. Daher seien aus Sicht des
Schöffensenates dreieinhalb Jahre der Schuld und Tat angemessen. Die
Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab, der Angeklagte erbat sich
drei Tage Bedenkzeit.