Mit "SS-Dolch" verletzt

Wiederbetätigungs-Prozess in Salzburg

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Der 30-jährige wurde zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt.

Ein 30-jähriger Dachdecker ist am Dienstag wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz und wegen schwerer Körperverletzung vor einem Salzburger Geschworenengericht gestanden. Laut Staatsanwalt soll er nicht nur die Hand zum "Hitler-Gruß" erhoben, sondern auch einen 24-jährigen Bekannten, den er von seiner Gesinnung überzeugen wollte, mit einem "SS-Dolch" an der Hand schwer verletzt haben. Der Arbeitslose bestritt alle Vorwürfe. Ein Urteil wird am Nachmittag erwartet.

Nazi-Treffen in der Garage

Der Vorfall soll sich am 12. September 2009 im Pinzgau ereignet haben. Der Angeklagte hätte Nazi-Treffen in seiner Garage geplant, über Hitler geschwärmt und über Ausländer geschimpft, zudem rechtsextreme Musik gehört und seinen Bekannten von seiner NS-Ausrichtung überzeugen wollen, erläuterte Staatsanwalt Karl Rene Fürlinger. Da der Bekannte damit nicht einverstanden gewesen sei, hätte sich ein Streit entfacht, bei dem der 24-Jährige schwer verletzt worden war, und zwar wurden Sehnen und Nerven von zwei Fingern durchtrennt.

"Meine Ehre heißt Treue"

Doch der Angeklagte beteuerte, der Bekannte hätte nach dem Dolch mit den Initialen "Meine Ehre heißt Treue" gegriffen und ihn an der Klinge angefasst. Als er die Waffe zurückziehen wollte, sei es zu der Verletzung gekommen. Das mutmaßliche Opfer hatte hingegen bereits am ersten Prozesstag im April ausgesagt, dass der Dachdecker ihn in den Bauch stechen wollte. Ein Gerichtsgutachter nimmt allerdings an, dass der 24-Jährige mit der Hand zum scharfen Dolch gegriffen hat.

18 Monate bedingt
Der Dachdecker wurde zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten bedingt wegen Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz 3g und wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine absichtliche Körperverletzung angeklagt, die Geschworenen sprachen sich jedoch mit 8:0 Stimmen für eine Fahrlässigkeit aus und glaubten damit dem Angeklagten, dass er nicht zustechen wollte. Der vorsitzende Richter Manfred Seiss sprach dem Opfer ein Teilschmerzensgeld von 2.300 Euro zu.

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