Führerscheinentzug hinderte Betrunkenen nicht an der Weiterfahrt.
Es war eine nächtliche Autofahrt der besonderen Art, die da ein Lenker vor rund einem Jahr hingelegt hat. Innerhalb von nur 35 Minuten wurde der Mann von der Polizei gleich dreimal bestraft. Vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) führte er zwar an, dass es sich doch nur um eine einzige "Tat" gehandelt habe, doch die Richter sahen darin kein "fortgesetztes Delikt". Nun stehen knapp 4.000 Euro Strafe zu Buche, wie der VwGH am Montag in einer Aussendung mitteilte.
Alktotest
Gegen 3.00 Uhr war der Mann von der Polizei angehalten worden. Ein Alkotest ergab einen Wert von 0,84 Milligramm pro Liter Alkoholgehalt im Blut - sprich: 1,68 Promille. Der Mann bekam eine Geldstrafe von 1.600 Euro aufgebrummt, außerdem wurde ihm der Führerschein abgenommen. Das hinderte ihn jedoch nicht daran die Fahrt fortzusetzen.
Kein Führerschein
Um 3.35 Uhr erfolgte schließlich die zweite Anhaltung durch die Polizei. Abermals stellten die Beamten die Alkoholisierung des Lenkers fest und verhängten ein Bußgeld von weiteren 2.000 Euro. Doch damit nicht genug: Da der Mann ja seit 35 Minuten ohne Führerschein unterwegs war, kamen noch 363 Euro hinzu.
Unter diesen Umständen könne laut VwGH "entgegen den Beschwerdebehauptungen (des Lenkers, Anm.) keine Rede davon sein, dass ein sogenanntes 'fortgesetztes Delikt' und daher nur eine einzige Verwaltungsübertretung vorliegen würde. Zu Recht wurden die drei Delikte gesondert geahndet".