Auch Berger dafür

Gefängnis für Alko-Lenker

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Nach der von Minister Faymann eröffneten Diskussion um härtere Strafen für Alk am Steuer werden Forderungen nach Haft- bzw. Gerichtsstrafen für Alkolenker laut.

Schwere Zeiten für Alko-Lenker: Geht es nach den Plänen von Jusitzministerin Berger, sollen stark alkoholisierte Lenker in Zukunft strafgerichtlich verfolgt werden. Zuvor hatte der ÖAMTC einen Vorstoß in diese Richtung getätigt - ÖSTERREICH und oe24 haben exklusiv berichtet. Und Verkehrsminister Faymann hatte sich kürzlich dafür ausgesprochen, härtere Strafen für Alko-Lenker schon ab Jänner einführen zu wollen.

Jetzt meldet sich Justizministerin Maria Berger zu Wort: Betroffene sollen wegen Gemeingefährdung angeklagt werden. Und zwar nicht erst nach einem Unfall, sondern schon dann, wenn die Polizei sie erwischt. Eine Gerichtsstrafe werde mehr gefürchtet, als eine Verwaltungsstrafe, so Berger in einem ORF-Gespräch.

"Sie sollen sehen, wie Unfallopfer aussehen"
Zumeist werde man mit Geldstrafen auskommen, die in gemeinnützige Arbeit, etwa beim Roten Kreuz, umgewandelt werden könnten. "Die Idee dahinter ist, dass sie sehen, wie Unfallopfer aussehen oder wie es nach einem Unfall auf der Straße aussieht." Haupt- und Nebenstrafen würden vom Strafrichter verhängt, wodurch man einen etwaigen Führerscheinentzug sicherstellen könnte.

Das Modell ist nicht neu: In den USA und auch bei unseren deutschen Nachbarn müssen Alko-Lenker ebenfalls mit strafgerichtlichen Folgen rechnen. Prominentestes Opfer: It-Gitl Paris Hilton.

Experte: Vorteile für Betrunkene
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) befürchtet, dass sich diese Maßnahme positiv für die Sünder auswirken könnte. KfV-Chef Othmar Thann gibt zu bedenken, dass das Justizstrafrecht für Ersttäter immer eine bedingte Strafe vorsieht - auf diesen "Milderungsgrund" habe man einen Rechtsanspruch. Während Alkolenker durch das Verwaltungsstrafrecht eine unbedingte Geldstrafe samt Führerscheinentzug erwarten, käme ein Alkolenker selbst mit mehr als drei Promille vor dem Strafrichter mit einer bedingten Geldstrafe davon - und könnte den Führerschein auch noch behalten.

Wie Thann ausführte, wäre der Entzug der Fahrerlaubnis eine Strafe - und Doppelstrafen (bedingte Geldstrafe und Führerscheinentzug, Anm.) seien verboten. "Das wäre positiv für den Täter - und das würde wohl niemandem gefallen." In Deutschland hingegen, wo sich Alkolenker ab einem Promille vor dem Strafrichter verantworten müssen, würde ein Fahrverbot als "Auflage" zusätzlich verhängt. Das sei eine andere rechtliche Konstruktion, so der KfV-Chef.

Massive Arbeit für Richter
Zudem seien derartige Vorstöße laut Thann in der Vergangenheit von der Richterschaft vehement abgelehnt worden. Schließlich würde dies eine massive zusätzlich Arbeitsbelastung bedeuten. Alleine im ersten Halbjahr 2007 wurden vom Innenministerium 15.937 Anzeigen wegen einer Alkoholisierung von über 0,8 Promille erstattet. Präsidentin der Richtervereinigung Barbara Helige: "Prinzipiell reicht das derzeitige Gesetz aus." Wenn es genug Personal gäbe, dann wäre prinzipiell zwar alles machbar. "Aber ich warne davor, dass man immer mehr Tatbestände schafft, die sich enorm auf die Arbeitsbelastung der Gerichte auswirkt."

Trunkenheit am Steuer kann schon jetzt empfindliche Kosten verursachen: Bereits ab 0,5 Promille (Vormerkdelikt) fallen mindestens 218 Euro Strafe an, ab 0,8 Promille 580 Euro plus vier Wochen Führerscheinentzug. Ab 1,2 Promille ist der Schein für drei Monate weg, außerdem werden 872 Euro fällig. Wer mit mehr als 1,6 Promille erwischt wird, zahlt mehr als 1.100 Euro und darf den Zündschlüssel vier Monate nicht umdrehen.

Grob fahrlässig
ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch: "Zurzeit riskieren Alko-Lenker nur eine Verwaltungsstrafe oder ein Vormerkdelikt. Gerichtsanhängig wird es erst, wenn man betrunken einen Unfall baut."

Das soll sich laut ÖAMTC analog zu den Bestimmungen in Italien, Deutschland, Ungarn ändern. Dort reicht es, ab einer gewissen Promillegrenze betrunken am Volant erwischt zu werden, damit der Lenker vom Richter eine Geld- oder Haftstrafe ausfasst. "Da Alkolenker grob fahrlässig handeln, sollte man das ab 1,6 Promille auch bei uns einführen." Der VCÖ schließt sich der Forderung prompt an.

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