12. August 2009 14:36
Die Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen hat am Mittwoch im
Zusammenhang mit dem tödlichen Schuss in einem Kremser Supermarkt den
bisherigen Ermittlungsverlauf mit Nachdruck kritisiert. In einer
Presseerklärung bekunden die Verteidiger "Unverständnis" und
"Unzufriedenheit" mit "wesentlichen Aspekten der bisherigen
strafprozessualen Bemühungen um Klärung des Polizeieinsatzes".
Nicht "Hand in Hand"
Ohne den beiden Polizeibeamten,
gegen die von der Staatsanwaltschaft Korneuburg wegen fahrlässiger Tötung
unter besonders gefährlichen Verhältnissen ermittelt wird, ein Verschulden
unterstellen und diese vorverurteilen zu wollen, bedauern die
Strafverteidiger, "dass der Eindruck entsteht, als arbeiteten
Strafverfolgung und Polizei Hand in Hand, um die strafrechtliche Dimension
des Vorfalles herunter zu spielen".
In diese Richtung weisen nach Ansicht der Strafrechtsspezialisten die
Verhängung der Untersuchungshaft über den angeschossenen 17-Jährigen, die
späte Einvernahme der Polizisten und dass die Erstbefragung nicht von der
Staatsanwaltschaft vorgenommen wurde.
U-Haft gegen 17-Jährigen unbegründet
In Bezug auf die
über den Jugendlichen verhängte U-Haft ist für die Vereinigung "ein
Haftgrund nicht erkennbar". Sowohl der von der Justiz angenommenen Flucht-
als auch der Tatbegehungsgefahr stünden die schweren Verletzungen des unter
Einbruchsverdacht inhaftierten Jugendlichen entgegen.
Die Verteidiger verweisen weiter darauf, "dass mit der Einvernahme der
Polizeibeamten entgegen jeder sonstigen Übung tagelang zugewartet wurde".
Das habe die Beamten in die Lage versetzt, sich über die bisherigen
Ermittlungsergebnisse informieren und ihre Aussagen inhaltlich mit diesen
abstimmen zu können, wobei die Strafverteidiger in diesem Kontext von einer
"zumindest theoretischen Möglichkeit" sprechen.
Erstvernehmung kritisiert
Dass die Erstvernehmung von Organen der
Polizei und nicht von der Staatsanwaltschaft vorgenommen wurde, ist für die
Vereinigung völlig unverständlich: "Bei einem Verdacht der gegenständlichen
Art gegen Angehörige der Polizei muss es selbstverständlich sein, dass die
Staatsanwaltschaft die ihr vom Gesetzgeber zugeordnete Leitungsfunktion
erkennbar ausübt und der Polizei die Ermittlung gegen ihr Angehörige nicht
völlig frei überlässt."
Die Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen erwarte, "dass der
zukünftige Fortgang dieses Ermittlungsverfahrens deutlicher erkennbar macht,
dass die Strafverfolgungsbehörden ihre gesetzliche Verpflichtung auch bei
Ermittlungen gegen Polizeiangehörige ernst nehmen", heißt es in der
Aussendung. Man wolle mit dieser in keiner Weise eine Vorverurteilung zum
Ausdruck bringen: "Ob ein bestehender Tatverdacht durch ein
Ermittlungsverfahren erhärtet wird oder sich als unbegründet heraus stellt,
steht am Ende und nicht am Anfang eines solchen Verfahrens."