"staatsfeindlichen Verbindung"

Teilbedingte Haftstrafen für vier Staatsverweigerer

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Wegen “staatsfeindlichen Verbindung“ sprach am Mittwoch ein Schwurgericht in Salzburg vier Männer für schuldig.

Am Landesgericht Salzburg sind am Mittwoch vier Staatsverweigerer wegen Beteiligung an einer "staatsfeindlichen Verbindung" schuldig gesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen vor, sich dem Pseudogericht "Global Court of the Common Law" (kurz GCCL) angeschlossen zu haben.
 
Die Männer im Alter von 53 bis 72 Jahren wurden zu teilbedingten Haftstrafen von 18 bis 24 Monaten verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Alle beschuldigten auf freiem Fuß

Ein Angeklagter wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt, davon acht Monate unbedingt, die er in der Vorhaft bereits verbüßt hat. Die drei anderen bekamen jeweils 18 Monate Haft, davon je ein halbes Jahr unbedingt. Zwei von ihnen haben das ebenfalls in der Vorhaft schon abgesessen, der dritte wurde nach der Halbstrafe (drei Monate) in Untersuchungshaft bedingt entlassen.
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