Nach Patienten-Tod

Strafe für OP-Techniker reduziert

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Eine Verwechslung von Sauerstoff und Lachgas endete für einen Patienten in Tirol tödlich. Die Strafe des zuständigen OP-Technikers wurde jetzt reduziert.

Der Patient war am Operationstisch verstorben. Der Richtersenat des Innsbrucker Oberlandesgerichts setzte die Strafe des zuständigen OP-Technikers von neun Monaten bedingt auf fünf Monate herab. Der Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung blieb aufrecht. Gestrichen wurde jedoch der Zusatz unter besonders gefährlichen Verhältnissen.

Fehlverhalten
An dem Fehlverhalten des Technikers sei nicht zu rütteln, erklärte der vorsitzende Richter Ulrich Paumgartten. Dem Mann wurde vorgeworfen, die Anschlüsse vertauscht zu haben und das neue Anästhesiegerät ohne Überprüfung als funktionstüchtig erklärt zu haben.

Keine Überprüfung
Da Gerät hätte jedoch vor der Inbetriebnahme erneut kontrolliert werden müssen, was nicht passiert sei. Das Fehlverhalten der zweitangeklagten Tiroler Narkoseärztin stelle sich nach dem ergänzenden Beweisverfahren "wesentlich gravierender dar". Sie habe die angezeigten Alarme ignoriert. Die Anästhesistin habe den fatalen Schluss gezogen, dass sich das Gerät irrt. Sie sei auf das neue Gerät nicht entsprechend eingeschult gewesen. Für sie blieb die Strafe von neun Monaten bedingt aufrecht.

Patient war selbst OP-Gehilfe
Bei dem Opfer handelte es sich um einen 40-jährigen OP-Gehilfen aus dem Oberland. Er war ausgerechnet in seiner eigenen Arbeitsstätte - im Ärztehaus Telfs - operiert worden und hatte während der Narkose im Oktober 2005 für eine Bandscheiben-Operation Lachgas anstatt Sauerstoffs erhalten.

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