Urteil

Feldkircher nach Schuss auf Nachbarn verurteilt

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Der 82-jährige Pensionist wurde zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Am Landesgericht Feldkirch ist am Donnerstag ein 82-jähriger Pensionist, der im Juli im Zuge eines Nachbarschaftsstreits einen 37-Jährigen angeschossen hatte, wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Haftstrafe von zehn Monaten sowie zu 720 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der bisher unbescholtene Mann muss seinem 37-jährigen Opfer zudem 3.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Lange andauernder Nachbarschaftsstreit
Seit langem schwelte der Nachbarschaftsstreit in der Feldkircher Wohnanlage. Der 82-Jährige fühlte sich durch Kindergeschrei belästigt. Der 37-jährige Nachbar, Vater von zwei Kindern, zeigte kein Verständnis für die Eigenheiten eines kranken Pensionisten. Immer wieder kam es zu Auseinandersetzungen.

Als der Angeklagte, der sich laut eigenen Angaben gut mit Waffen auskannte, den Mann im Juli im Stiegenhaus traf, zückte der Verärgerte seine 9-mm-Pistole und schoss gezielt auf seinen Nachbarn. Der 37-Jährige erlitt einen Oberschenkel-Durchschuss, er musste operiert werden und kann heute seinen Beruf als Lkw-Fahrer nur unter Schmerzen ausüben.

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