Gerichtsurteil

Schuldsprüche wegen Bahnunglück mit 3 Toten

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Ein Lokführer und der Disponent haben sich am Freitag beide vor Gericht für "nicht schuldig" bekannt. Das Gericht entschied gegenteilig.

Am Bezirksgericht Bregenz sind heute, Freitag, zwei ÖBB-Mitarbeiter wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Sie sollen im vergangenen Dezember den Tod dreier Menschen auf der Bahnstrecke Lochau bei Bregenz verursacht haben. Die bedingten Freiheitsstrafen im Ausmaß von sechs Monaten für den Disponenten und drei Monaten für den Lokführer sind nicht rechtskräftig.

Der Unfall
Im Dezember waren drei Polizeibeamte und ein Leichenbestatter damit beschäftigt, auf der Bahnstrecke zwischen Lochau und Bregenz eine Leiche zu bergen. Die vier Personen gingen davon aus, dass alle kommenden Züge mit maximal 30 km/h vorbeifahren würden. Ein Zug, der mit 86 Stundenkilometer heranraste, kostete drei der vier Personen das Leben.

"Verkettung unglücklicher Umstände"
"Das Ganze war sicher eine Verkettung unglücklicher Umstände. Allerdings gab es auch grobe Versäumnisse der ÖBB. So hat der damals zuständige Notfallleiter heute sicher kein gutes Bild abgegeben", begründete Richter Christian Röthlin das Urteil. Angeklagt war der 46-jährige Lokführer, der am Morgen des 29. Dezember nach Ansicht des Gerichts vergaß, den Funk vom deutschen auf den österreichischen Kanal umzustellen. Somit konnte er laut Gericht den Funkspruch nicht empfangen, der ihn über die auf dem Gleis befindlichen Personen hätte informieren sollen. "Siebzig Sekunden Zeit, die den drei Todesopfern eine Chance gegeben hätte, zu überleben", so Christian Röthlin.

Hauptschuld
Die Hauptschuld an dem Unfall wurde allerdings dem 45-jährigen Disponenten zugesprochen, der damals in der Innsbrucker Leitstelle Dienst hatte. Er hatte vor dem Untersuchungsrichter zugestanden, dass er sich der drohenden Gefahr bewusst war. Dennoch wurde der Fahrdienstleiter in Wolfurt 19 Minuten lang nicht verständigt, dass sich Menschen auf den Gleisen befanden - was laut Staatsanwalt Reinhard Fitz das Naheliegendste gewesen wäre. Der Fahrdienstleiter hätte den Zug mittels Signal stoppen oder notfalls den Strom abschalten können. Der Disponent hingegen erreichte den Lokführer per Funk nicht und konnte so nur am Bildschirm zusehen, wie das Unglück seinen Lauf nahm.

Unprofessionelles Notfallmanagement
Als äußerst unprofessionell beurteilte das Gericht das Verhalten des ÖBB-Notfallmanagements. Ob gegen den damaligen Notfallleiter ebenfalls noch Anklage erhoben wird, behält sich die Staatsanwaltschaft vor. Beide Verurteilten fühlten sich nicht schuldig und gingen in Berufung.

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