Prozess in Feldkirch

Kleinkind starb in heißem Auto: Paar verurteilt

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Mutter (18) zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt, Freund (21) fasste fünf Monate bedingt aus.

Eine 18-Jährige und ihr 21-jähriger Freund sind am Dienstag am Landesgericht Feldkirch wegen grob fahrlässiger Tötung zu vier bzw. fünf Monaten bedingten Haftstrafen sowie zu unbedingten Geldstrafen verurteilt worden. Die beiden hatten im August 2017 den schlafenden Sohn der Frau im Auto gelassen und waren in der Wohnung eingeschlafen. Der 20 Monate alte Bub starb an Überhitzung.

Paar schlief ein

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die damals 17-jährige Frau und ihr Freund, der nicht der Kindesvater ist, waren am 15. August 2017 mit dem Kleinkind von der Steiermark nach Vorarlberg zurückgefahren. Als sie am späten Vormittag am Wohnsitz des Mannes im Bezirk Bludenz eintrafen, war der Bub im Kindersitz eingeschlafen. Weil das Paar das Kind nicht aufwecken wollte, ließ es den Buben im Auto zurück, das unter einem Schatten spendenden Baum geparkt war. Die beiden wollten das Kleinkind wenige Minuten später nachholen, schliefen nach der anstrengenden Autofahrt jedoch in der Wohnung ein.

Als sie erst am Abend gegen 21.30 Uhr wieder wach wurden, lief der Freund sofort zum Fahrzeug. Doch der Bub war bereits tot. Er war laut Anklage bei hochsommerlichen Temperaturen - an jenem Tag zeigte das Thermometer in Bludenz 30 Grad im Schatten - von 12.00 bis 17.00 Uhr der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt gewesen. Der Sonnenstand hatte sich zu Mittag geändert, und das Auto stand somit in der prallen Sonne. Der Mann alarmierte umgehend die Rettungskräfte und begann mit der Reanimation, alle Maßnahmen blieben aber vergeblich. Der Abstellplatz des Pkw war nicht einsehbar, so konnte das schlafende Kind niemandem auffallen. Eine Obduktion ergab, dass der Bub an den Folgen der Hitzewirkung verstorben war.

Verhalten bedauert

Vor Gericht beteuerten beide Angeklagte, dass sie das Autofenster 20 Zentimeter weit geöffnet hatten, und bedauerten ihr Verhalten. Richter Richard Geschwenter räumte ein, dass ihre Sorglosigkeit zum Tod des Kindes geführt hatte, betonte aber auch, dass es oft kleine Unachtsamkeiten seien, die Katastrophen verursachten. Mit dem Einschlafen nach einer langen Fahrt in der Hitze hätten sie jedoch rechnen müssen, zumal sie sich in der kühlen Wohnung auf ein Bett gelegt hatten, argumentierte der Richter. Der Schuldspruch erging deshalb wegen grob fahrlässiger Tötung. Die Frau wurde zu vier Monaten bedingt plus 1.000 Euro Geldstrafe, der junge Arbeiter zu fünf Monaten bedingt und 3.600 Euro Geldstrafe verurteilt, beide erbaten sich Bedenkzeit. Die Frau war zum Zeitpunkt des Vorfalls minderjährig, für sie galt das Jugendstrafrecht.

Gschwenter appellierte zudem, die Angeklagten nicht moralisch zu verurteilen. "Die, die nach einer höheren Strafe schreien, sollen sich überlegen, ob sie nicht einfach Glück gehabt haben, wenn sie einen Moment nicht auf ihr Kind aufgepasst haben", sagte der Richter. Das junge Paar und auch der leibliche Vater werden ein Jahr nach dem Unglück immer noch psychologisch betreut.

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