Klare Mehrheit

Asyl: Durchgriffsrecht beschlossen

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Bund kann künftig in den Ländern Quartiere für Flüchtlinge schaffen.

Der Nationalrat hat am Mittwochnachmittag das Verfassungsgesetz zur Unterbringung von Flüchtlingen mit klarer Mehrheit beschlossen. Neben der Koalition votierten in der (namentlichen) Abstimmung auch Grüne und NEOS dafür, dem Bund ein Durchgriffsrecht gegenüber Gemeinden zu gewähren.

Während der Debatte wurden noch einzelne kleinere Änderungen eingebracht, um den Unmut vor allem des Gemeindebunds zu dämpfen. So wurde etwa vereinbart, Bürgermeister mindestens eine Woche vor der Unterbringung von Asylsuchenden zu informieren.

Quotenvorgaben
Grundsätzlich sieht das Gesetz vor, dass der Bund in Ländern, die Quotenvorgaben in der Grundversorgung nicht erfüllen, Quartiere schaffen kann, ohne dass dies etwa durch baurechtliche Kniffe verhindert werden kann. Als Grenzwert werden hier 1,5 Prozent der Bevölkerung in einer Gemeinde angenommen. Allerdings kann diese Zahl per Verordnung auch erhöht werden, sollten das entsprechende Flüchtlingsströme notwendig machen.

An sich zielt die Regelung auf die Kommunen direkt ab. Gemeinden können innerhalb eines Bezirks aber auch einen anderen Verteilungsschlüssel finden, sofern so die nötige Zahl an Unterbringungsmöglichkeiten erreicht wird.

Errichtet der Bund in säumigen Gemeinden bzw. Bezirken Unterkünfte, dürfen in diesen nicht mehr als 450 hilfs- und schutzbedürftige Asylwerber untergebracht werden. Stehen gleichwertige Grundstücke in mehreren in Betracht kommenden Gemeinden zur Verfügung, sind vorrangig solche in Kommunen zu nutzen, deren Einwohnerzahl 2.000 übersteigt.

Das Gesetz tritt vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats noch diese Woche mit 1. Oktober in Kraft und ist bis Ende 2018 befristet.

Ebenfalls angenommen wurde ein Initiativantrag, der die Bekämpfung des Schlepperwesens effektiver machen soll. Hier geht es darum, Schlepper leichter in U-Haft nehmen zu können. Um das dafür notwendige Strafausmaß zu erreichen, reicht es künftig, wenn gewerbsmäßig drei Personen geschleppt werden. Bisher war der Wert bei zehn gelegen.
 

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