Gericht bestätigt Vorgehensweise

Damit entging Raser legal der Strafe

Teilen

Mit 60 km/h zu viel wurde er geblitzt, aber die Geldstrafe und den Führerscheinentzug überging er gekonnt.

Ein Mann aus Tübingen wurde auf einer Bundesstraße mit Tempo 180 anstatt der erlaubten 120 km/h geblitzt. Um der 480 Euro Geldstrafe und ein Monat ohne Führerschein zu entgehen, wandte er sich an eine Person, die gegen Geld Raserstrafen auf sich nimmt. Schließlich übernahm die Strafe eine nicht existierende Person in Karlsruhe. Bis die Behörden den Fehler bemerkten war die Raserei bereits verjährt.  

Die Staatsanwaltschaft veranlasste daraufhin eine Prüfung der Strafe, da sie den Mann der falschen Verdächtigung überführt sah. Wie das Landgericht Tübingen und nun auch das Oberlandesgericht Stuttgart aber feststellten, sei dieser Tatbestand nicht erfüllt, da er keine real existierende Person zu Unrecht belastet hat.

So konnte der Mann die Strafe, wenn auch mit ungewöhnlichen Mitteln, legal umgehen.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.