Nach deftigen Verlusten aufgrund der Finanzkrise haben sich Anleger zusammengetan, um gemeinsam ihr Geld zurückzuholen.
Ein neu gegründeter Verein von geschädigten Anlegern will die Finanzmarktaufsichtsbehörde verklagen. "Tausende Menschen haben während der letzten Monate viel Geld verloren. Die FMA schützt die Anleger nicht, sie reagiert gar nicht, zu spät, schlecht oder schwach", so der Vorstand des "Vereins für Finanzmarktausgleich", Philipp Buchner. Zusätzlich bietet sich der Verein als Prozesskostenfinanzierer für geschädigte Anleger an.
Staat soll weiter haften
Durch eine effiziente Aufsicht hätten
Finanzskandale wie bei der Constantia Privatbank, Immofinanz & Co verhindert
werden können. Trotz gesetzlicher Verpflichtung habe die FMA nicht
angemessen reagiert. Deshalb will der Verein auch den Staat in die Pflicht
nehmen und einen Musterprozess gegen die geplante Befreiung der Republik vor
Schadenersatzansprüchen bei einigen Behörden führen.
Die FMA gab zu diesen Vorwürfen keinen Kommentar ab.
Haftungsentfall verfassungswidrig
"Neuerdings soll durch eine
stillschweigende Gesetzesänderung auch die Amtshaftung der Republik
gegenüber geschädigten Anlegern generell ausgeschlossen werden", kritisierte
Vereins-Anwalt Georg Vetter. Das sei ein Ergebnis des AMIS-Prozesses und
entspreche weder dem österreichischen Verfassungsrecht noch europäischem
Recht.
Verein will Geld zurück
Oberstes Ziel des Vereines sei es,
Geld für Anleger zurückzuholen. Es würden keine Geschädigten ausgeschlossen.
Auch sei man auf der Suche nach allen Informationen zu Marktmanipulationen,
so Peter Stiassny, im Verein für die Organisation zuständig. Auch
Falschberatungen etwa durch Finanzdienstleister seien ein Thema.
Suche nach Leidensgenossen
Die Finanziers des Vereins - darunter
der Elektronik-Erbe Christian Niedermeyer - hätten selbst viel Geld
verloren, nun suche man Leute, denen es ähnlich ergangen sei. Geschädigte
können etwa auf der Webseite
des Vereins ihre Daten angeben. Nach einer genauen Prüfung durch die
Spezialisten will der Verein entscheiden, ob eine Klage sinnvoll ist. Das
Prozesskostenrisiko trägt der Verein, von den erstrittenen Erlösen werden
bis zu 30 Prozent zur Finanzierung des Vereins einbehalten.
Gerüstet für hohe Streitwerte
Über die weiteren
Sponsoren, die selbst viel Geld verloren hätten, hält sich der Verein
bedeckt. Er sei aber sehr gut budgetiert, das Geld reiche für die nächsten
Monate und Jahre, so Vetter. Die Finanzierung sei auf hohe Streitwerte
ausgelegt.
Der Verein wolle nicht nur auf die FMA losschlagen, sondern eine effiziente und qualitativ hochwertige Aufsicht erwirken, die die Anleger wirklich schützt. In der geplanten Befreiung von der Amtshaftung sieht Vetter einen Widerspruch im Vergleich zur jüngst beschlossenen unbeschränkten Einlagensicherung. "Wir planen einen Musterprozess, damit diese Gesetzesänderung aufgehoben wird, damit es wieder ordnungsgemäß Schadenersatzansprüche gibt, die von allen Anlegern genutzt werden können", so der Rechtsanwalt.