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Julius Meinl ist enthaftet

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Die 100 Mio. Euro-Kaution ist unwiderruflich am Konto des Wiener Oberlandesgerichts eingegangen. Für den Banker gibt es keine dritte Nacht im Landl.

Julius Meinl V. ist wieder in Freiheit. Er hat in einem Taxi Freitag Mittag das Wiener Landesgerichtliche Gefangenenhaus verlassen. Gegenüber den wartenden Journalisten war der bald 50-jährige Banker zu keiner Stellungnahme bereit.

Betrugs und Untreue bei MEL
Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen den Spross der einst renommierten Meinl-Dynastie u.a. wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Untreue. Am Mittwochabend war Meinl nach einer stundenlangen Befragung wegen Fluchtgefahr verhaftet worden. Nach Hinterlegung einer Kaution von 100 Mio. Euro und gegen weitere Auflagen war die Staatsanwalt mit seiner vorläufigen Enthaftung einverstanden. Ein Ende der Ermittlungen in der Affäre um Meinl European Land ist nicht absehbar.

FPÖ verlangt Aufhebung von Kaution
Scharfe Kritik an der Ermöglichung einer Kaution übt jetzt die FPÖ. ÖVP-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner solle von ihrem Weisungsrecht Gebrauch machen und dafür sorgen, dass die Staatsanwaltschaft in die zweite Instanz gehe, fordert FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky. Weiters müsse entsprechend der Schadenssumme Meinls Vermögen eingefroren werden, damit das Geld für die Geschädigten gesichert sei.

Rechtlich nicht gedeckt?
Den Grund für die Forderung der Kautionsabweisung begründet die FPÖ mit der Strafprozessordnung. Diese würde eine Freilassung gegen Kaution und Gelöbnis nur ermöglichen, wenn ein Delikt nicht mit einer Haftstrafe über fünf Jahren geahndet werde. Gleichzeitig sei vorgesehen, dass bei einem Schaden über 50.000 Euro eine bis zu zehn Jahren dauernde Haftstrafe drohe. Daher wäre eine Kaution eigentlich nicht möglich. Bei Meinl bestünden zudem nicht nur Fluchtgefahr - sein Jet stehe vollgetankt am Flughafen - sondern auch Verdunkelungsgefahr.

Ermessen des Gerichts
Laut Justizministerium ist eine Kaution bei drohenden Haftstrafen bis zu zehn Jahren sehr wohl möglich. Wenn die Straftat strenger als mit fünf Jahren Haft bedroht wird, dann liegt die Enthaftung im Ermessen des Gerichts, so die Auskunft. Unter fünf Jahren Haft sei das verpflichtend vorgesehen. Voraussetzung ist in beiden Fällen das Erfüllen der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kaution. So muss beispielsweise ausschließlich der Haftgrund Fluchtgefahr bestehen.

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