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Elsner muss in U-Haft bleiben

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Das Gericht hat die Enthaftung des Ex-Bankers gegen Hinterlegung einer Kaution von 2 Millionen Euro abgelehnt - wie schon davor wegen Fluchtgefahr.

Das Wiener Straflandesgericht hat am Donnerstag den Enthaftungsantrag des ehemaligen BAWAG-Generaldirektors Helmut Elsner abgelehnt und die U-Haft über den 74-Jährigen verlängert. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, Elsners Anwälte Wolfgang Schubert und Elmar Kresbach legten umgehend Beschwerde ein, mit der sich nun das Wiener Oberlandesgericht auseinandersetzen muss.

Trotz zwei Millionen
Für Haftrichter Christian Böhm ist bei Elsner nach wie vor Fluchtgefahr gegeben. Auf das Angebot, den Ex-BAWAG-Chef gegen Hinterlegung einer Kaution von 2 Mio. Euro auf freien Fuß zu setzen, ging der Richter nicht ein. Eine Enthaftung gegen gelindere Mittel war in diesem Fall nicht möglich, hieß es.

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