"Meinl-Bonus"

Elsner winkt nach Ostern die Freiheit

elsner
© APA

Elsner soll laut seinem Anwalt schon sehr bald frei sein. Nach Ostern wird erneut über seine Enthaftung entschieden.

OE24 auf Google bevorzugen

Nur noch die Osterfeiertage will Helmut Elsner in Haft verbringen, dann möchte er – wenn der Haftrichter Elsners Argumenten Gehör schenkt – nach mehr als zwei Jahren in U-Haft endlich wieder auf freiem Fuß sein. Fakt ist: Der 73-jährige Ex-Bawag-Chef hat seinen Anwalt Wolfgang Schubert damit beauftragt, den insgesamt elften Enthaftungsantrag einzubringen.

Montag um 14 Uhr landete der Antrag bei Gericht.

Die Chancen, dass es diesmal klappt, stehen tatsächlich nicht schlecht. Nachdem Julius Meinl V. nach Hinterlegen einer Kaution von saftigen 100 Millionen Euro nach nur zwei Tagen aus der Zelle flutschte, bietet nun auch der Ex-Bawag-Boss (Kautions-)Geld: Zwei Millionen Euro.

Gegen Bandion-Ortner
Hintergrund: Justizministerin und Bawag-Richterin Claudia Bandion-Ortner hatte zuletzt öffentlich behauptet, es sei für Elsner noch nie Kaution angeboten worden. Elsner-Gattin Ruth im Interview mit ÖSTERREICH: „Das ist unrichtig. Wir haben immer eine Million Euro Kaution geboten – jetzt sind es sogar zwei Millionen.“ (Siehe Interview rechts.)

Elsner ist seit 14. Februar 2007 in U-Haft. Da das Urteil des Bawag-Prozesses über neuneinhalb Jahre Haft immer noch nicht rechtskräftig ist, befindet sich Elsner (noch) nicht in Strafhaft, sondern weiter in U-Haft.

Keine Fluchtgefahr
Elsner-Anwalt Wolfgang Schubert erläutert: „Aus der Sache Meinl können wir entnehmen, dass jede Art von Fluchtgefahr offenbar mit ausreichenden finanziellen Mitteln gebannt werden kann. Herr Meinl hat ein Zwanzigstel seines Vermögens aufgewendet, um die Untersuchungshaft abzuwenden. Herr Elsner bietet die Hälfte an – 2 Mio. Euro. Wir meinen, dass auf dieser Basis eine Freisetzung möglich sein muss.“

Plan B
Sollte Elsner nun wieder abblitzen und in U-Haft bleiben müssen, so setzt sein Anwalt auf Plan B: Es gibt Elsner-Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, zu denen die Republik Österreich bis zum 19. April ihre Stellungnahme abgeben muss. Im Sommer soll dazu eine Entscheidung fallen.

Elsners Anwalt geht jedenfalls von Schadenersatzzahlungen der Republik aus, da die U-Haft „zu Unrecht“ aufrecht ist. Und spätestens im Sommer wäre Elsner dann jedenfalls frei.

Fehler im Artikel gefunden?Jetzt melden