Vor einem Jahr mussten nur 200 Menschen kurzarbeiten. Aktuell sind es fast 9.000 - Bis Jänner werden noch 7.000 dazukommen.
So viel Kurzarbeitsverträge wie heuer gab es in der vergangenen 10 Jahren nicht, so ein Gewerkschafter zur aktuellen Arbeitsmarktlage. Konkret waren laut Arbeitsmarktservice Anfang Dezember 8.900 Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Im Dezember und im Jänner 2009 werden voraussichtlich bis zu 7.000 Personen dazukommen. Im Vergleich dazu: in den Monaten Oktober bis Dezember des Vorjahres haben im Schnitt nur 200 Arbeitnehmer kurzgearbeitet.
Steiermark und Oberösterreich
Am stärksten betroffen sind
die traditionellen Industrieländer Steiermark und Oberösterreich mit 4.406
bzw. 2.905 Kurzarbeiter per 1. Dezember. In Wien und Vorarlberg gibt es
derzeit keine Kurzarbeitsmeldungen.
Metall, Holz, Kunststoff
Nach Branchen ist der Metallbereich am
stärksten betroffen, gefolgt von der Holzverarbeitung und der
Kunststoffproduktion. So sind unter anderem bei Magna 2.600 Beschäftigte auf
Kurzarbeit. Rund 2.000 Beschäftigte arbeiten beim oberösterreichischen
Lkw-Hersteller MAN in Steyr kurz.
Kosten derzeit bei 25 Mio. Euro
Die Kosten für die derzeit 8.900
Betroffenen werden vom AMS mit 25 Mio. Euro beziffert. Im Vergleich dazu
wurden im Gesamtjahr 2007 lediglich 400.000 Euro für Kurzarbeit ausgegeben.
Kurzarbeit als Deal der Sozialpartner
Kurzarbeit kann von den
jeweiligen Unternehmen als Überbrückungshilfe für 3 Monate angemeldet werden
und kann um weitere 3 Monate verlängert werden. Sind über 25 Prozent der
Beschäftigten über 45 Jahre, kann die Kurzarbeit auf ein Jahr verlängert
werden. Die Dauer der Behaltefrist nach Beendigung der Kurzarbeit wird in
der Sozialpartnervereinbarung schriftlich festgehalten. Normalerweise dauert
die Behaltefrist so lange wie kurzgearbeitet wird. Es gibt aber keine
gesetzliche Grundlage, die die Unternehmen zur Einhaltung dieser
Vereinbarung verpflichtet.
Kurzarbeiter sind "teilarbeitslos"
Kurzarbeiter
erhalten für die ausfallenden Stunden vom AMS Arbeitslosengeld. Laut
Gewerkschaftsberechnung verlieren sie im Schnitt 10 bis 15 Prozent ihres
Einkommens. Die vereinbarte Kurzarbeit kann nur im Einvernehmen mit dem
Betriebsrat und der zuständigen Gewerkschaft eingeführt werden.
Leiharbeiter gehören dazu
Die Richtlinie für Kurzarbeit
wurde kürzlich erweitert. Seit Mitte November können auch Leiharbeiter
kurzarbeiten. Bis dahin waren Leiharbeiter davon ausgeschlossen. Damit soll
verhindert werden, dass nur die Stammbelegschaft vorübergehend kurzarbeitet,
während langjährige Leiharbeiter zum Arbeitskräfteüberlasser zurückgeschickt
werden.
Voraussetzung dafür: Leiharbeitskräfte müssen wie die Stammbelegschaft schon vor der Kurzarbeit im Betrieb eingesetzt sein und über die Kurzarbeitsphase hinaus im Betrieb verbleiben. Zudem muss die Stammbelegschaft erhalten bleiben.