Bei Kasko-Versicherungen wird meistens ein Selbstbehalt fällig, doch auch Grundstücksbesitzer und Firmen können haften.
Überflutete Straßen, in sich zusammenbrechende Baugerüste, herabfallende Äste und Ziegelsteine - verheerende Unwetter sorgten und sorgen österreichweit für massive Schäden. Auch etliche Fahrzeuge fielen der Wettergewalt zum Opfer. Nun fragen sich viele Autofahrer: Wer bezahlt für die durch Sturm, Hagel und Wasser entstandenen Schäden?
Wir haben die Top-Juristin Verena Pronebner vom heimischen Autofahrerclub ÖAMTC zu dem Thema befragt und aufschlussreiche Antworten bekommen.
Die wesentlichen Punkte lauten:
"Schäden durch Naturgewalten wie zum Beispiel Hagel, Überschwemmungen oder Sturmböen über 60 Stundenkilometer, sind bei bestehender Voll- oder Teilkaskoversicherung gedeckt. Diese Versicherung übernimmt auch die Reparaturkosten bzw. die Abschleppkosten zur nächsten Werkstatt. Je nach vertraglicher Regelung sind jedoch Selbstbehalte in unterschiedlicher Höhe möglich", erklärt Pronebner. War das Auto jedoch an einer gefährdeten Stelle, zum Beispiel unter einem offensichtlich morschen Baum geparkt, kann die Versicherung die Auszahlung wegen "grob fahrlässigen Herbeiführens eines Versicherungsfalles" verweigern.
Bild: (c) APA
"Hat der Autobesitzer jedoch nur eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen und sein Fahrzeug kommt durch ein Unwetter zu Schaden, zahlt diese Versicherung nichts für Unwetterschäden am eigenen Auto", erläutert die Juristin. Sollte der Schaden aber durch einen Dritten verursacht worden sein, haftet dieser unter bestimmten Voraussetzungen sehr wohl. Beispielsweise wenn Baufirmen und Werbeunternehmen ihre Gerüste und Plakatwände mangelhaft montiert haben. Auch wenn lose Dachziegel oder Bäume auf ein parkendes Auto fallen, könnte der jeweilige Grundstücksbesitzer bzw. dessen Versicherung haften.
Richtiges Vorgehen im Schadensfall
Wer nach einem Unwetter Schäden an seinem Auto feststellt, sollte diese jedenfalls auf Fotos dokumentieren und umgehend der Versicherung melden. Ist jemand anderer für den Schaden verantwortlich, empfiehlt es sich zudem, Zeugen namhaft zu machen. Bei Wasserschäden rät die Clubjuristin dazu, einen Profi hinzuziehen. Wenn, zum Beispiel in Folge einer Überschwemmung Wasser ins Fahrzeuginnere gerät, können Fahrzeugteile beschädigt werden. "Nimmt man das Fahrzeug dennoch in Betrieb, könnte die Versicherung im Falle eines Defektes die Leistung verweigern", sagt Pronebner.
Weitere Tipps
Abschließend empfiehlt die Juristin das Fahrzeug bei etwaigen Unwetterwarnungen an sicherer Stelle zu parken. Um Hagelschäden vorzubeugen, sollte man ein im Freien abgestelltes Auto mit einer Hagelpelerine schützen.
Wir haben die Top-Juristin Verena Pronebner vom heimischen Autofahrerclub ÖAMTC zu dem Thema befragt und aufschlussreiche Antworten bekommen.
Die wesentlichen Punkte lauten:
"Schäden durch Naturgewalten wie zum Beispiel Hagel, Überschwemmungen oder Sturmböen über 60 Stundenkilometer, sind bei bestehender Voll- oder Teilkaskoversicherung gedeckt. Diese Versicherung übernimmt auch die Reparaturkosten bzw. die Abschleppkosten zur nächsten Werkstatt. Je nach vertraglicher Regelung sind jedoch Selbstbehalte in unterschiedlicher Höhe möglich", erklärt Pronebner. War das Auto jedoch an einer gefährdeten Stelle, zum Beispiel unter einem offensichtlich morschen Baum geparkt, kann die Versicherung die Auszahlung wegen "grob fahrlässigen Herbeiführens eines Versicherungsfalles" verweigern.
© oe24
Bild: (c) APA
"Hat der Autobesitzer jedoch nur eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen und sein Fahrzeug kommt durch ein Unwetter zu Schaden, zahlt diese Versicherung nichts für Unwetterschäden am eigenen Auto", erläutert die Juristin. Sollte der Schaden aber durch einen Dritten verursacht worden sein, haftet dieser unter bestimmten Voraussetzungen sehr wohl. Beispielsweise wenn Baufirmen und Werbeunternehmen ihre Gerüste und Plakatwände mangelhaft montiert haben. Auch wenn lose Dachziegel oder Bäume auf ein parkendes Auto fallen, könnte der jeweilige Grundstücksbesitzer bzw. dessen Versicherung haften.
Richtiges Vorgehen im Schadensfall
Wer nach einem Unwetter Schäden an seinem Auto feststellt, sollte diese jedenfalls auf Fotos dokumentieren und umgehend der Versicherung melden. Ist jemand anderer für den Schaden verantwortlich, empfiehlt es sich zudem, Zeugen namhaft zu machen. Bei Wasserschäden rät die Clubjuristin dazu, einen Profi hinzuziehen. Wenn, zum Beispiel in Folge einer Überschwemmung Wasser ins Fahrzeuginnere gerät, können Fahrzeugteile beschädigt werden. "Nimmt man das Fahrzeug dennoch in Betrieb, könnte die Versicherung im Falle eines Defektes die Leistung verweigern", sagt Pronebner.
Weitere Tipps
Abschließend empfiehlt die Juristin das Fahrzeug bei etwaigen Unwetterwarnungen an sicherer Stelle zu parken. Um Hagelschäden vorzubeugen, sollte man ein im Freien abgestelltes Auto mit einer Hagelpelerine schützen.