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To-Do-Liste

Was im 2. Bürokratie-Abbau-Paket stehen muss

Die Wirtschaftskammer hat eine Liste mit Vorschlägen für ein 2. Bürokratie-Abbau-Paket erstellt. 

Bürokratie-Abbau ist ein Marathon, kein Sprint-Bewerb. Mit dem Bürokratie-Abbaupaket der Regierung von Dezember 2025 ist zumindest der Startschuss erfolgt. Das Ziel bleibt aber noch in weiter Ferne. Daher schlägt die Wirtschaftskammer weitere Maßnahmen vor, um den Unternehmen wieder mehr Luft zum Atmen zu lassen. 

Umsatzsteuerschwellen an Inflation anpassen

Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 100.000 Euro müssen bereits monatlich ihre Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Ein unverhältnismäßiger Aufwand besonders für kleine Betriebe. Diese könnten effektiv entlastet werden, wenn die Umsatzsteuerschwelle auf 150.000 Euro angehoben wird. Dadurch könnten viele Unternehmen diesen Aufwand auf eine Meldung pro Quartal – also auf ein Drittel – reduzieren. Lesen Sie mehr dazu hier: Wie sich Bürokratie von selbst vermehrt.

Schwerarbeitsmeldung

Um das Vorliegen von Schwerarbeit nachzuweisen, müssen Betriebe derzeit für ihre Beschäftigten detaillierte Meldungen an die Krankenkassen abgeben, die sogar bis zum Kalorienverbrauch reichen. Dabei spielen diese Meldungen für den zukünftigen Pensionsantritt gar keine Rolle. Denn die Pensionsversicherungsanstalt prüft ohnehin für jeden Fall gesondert, ob die Voraussetzungen für eine Schwerarbeitspension vorliegen. Warum also die Meldepflicht?

Firmengründung vereinfachen

Digitales Gründen muss noch einfacher werden, und zwar für alle Rechtsformen und alle Branchen. Eine einmalige Meldung der notwendigen Daten muss genügen. Das kann funktionieren, wenn auf einer einzigen digitalen Plattform alle beteiligten Organisationen eingebunden sind: Gewerbebehörde, WKO, Sozialversicherung, Finanzamt, Firmenbuch, Notar und Rechtsanwalt.

Österreich als Musterschüler der EU

Allzu oft will Österreich EU-Vorgaben übererfüllen. Das schadet der Wettbewerbsfähigkeit und muss ein Ende haben. Aktuell gilt es dieses „GoldPlating” bei der nationalen Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie zu verhindern. Es droht dadurch ein Bürokratiemonster, das neue IT-Systeme erfordert, Ressourcen der Betriebe bindet und erheblichen Verwaltungsaufwand verursacht. Und das ohne Mehrwert, denn Österreich hat bereits ein bewährtes Entlohnungssystem. In diesem sind 98 Prozent der Beschäftigten durch Kollektivverträge abgedeckt. Es braucht deshalb eine Umsetzung der EU-Richtlinie mit Augenmaß, die die Besonderheit dieses funktionierenden und transparenten Systems anerkennt. 

Mehr Flexibilität ins Arbeitsrecht

Auch für den gesamten Bereich des Arbeitsrechts hat die Wirtschaftskammer Verbesserungsvorschläge gesammelt: von effizienterem Arbeitnehmerschutz bis hin zur einfacheren Beschäftigung von Lehrlingen.
  

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