Ein Arbeitsgericht in England hat nun entschieden, einer Angestellten einer Personalagentur stünden fast 1 Millionen Euro Schadensersatz zu nachdem sie von ihrem Chef vergewaltigt wurde. Strafrechtlich gibt es keine Konsequenzen, da dafür zu wenig brauchbare Indizien vorliegen.
In der Nacht der Tat soll es zu einem heftigen Trinkgelage der Mitarbeiter sowie dem Chef der Firma gekommen sein. Die Frau, die nun vor dem Arbeitsgericht recht bekam, soll ziemlich betrunken herumgetorkelt sein und kann sich auch nur teilweise an die Nacht erinnern. In einem Hotelzimmer soll der Boss dann übergriffig geworden sein und die Dame vergewaltigt haben.
Das Gericht befand die Wahrscheinlichkeit, dass so etwas passiert ist als hoch genug, um den Schadensersatz geltend zu machen. Inbegriffen in den umgerechnet fast 1,15 Millionen Euro sind persönliche mentale als auch physische Verletzungen, sowie Einkommen, welches sie durch ihre anschließende Kündigung nicht erhalten hat.
Firmenkultur fragwürdig
Als Beweislast legt das Arbeitsgericht die generelle Arbeitskultur der Firma vor. So soll es in der Zentrale regelmäßig zu heftigen Trinkeskapaden gekommen sein, wo ein Angestellter einmal versuchte 20 Shots in einer Stunde "runterzukippen". "Sexualisierte Gespräche" sollen vom CEO der Personalagentur nicht nur begrüßt, sondern auch gefördert worden sein. Mitarbeiter sollen zu Weihnachten mit einem "Lap-Dance" belohnt worden sein. In diesem Arbeitsumfeld sieht das Arbeitsgericht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass es zu so einem gravierenden Übertritt der Grenzen gekommen ist. Der Angeschuldigte weist alle Vorwürfe von sich ab und wollte sich mit E-Mails, die er zum Zeitpunkt der Tat gesendet hatte, entlasten, konnte dies dann aber doch nicht.