Neues EU-Gesetz

Grillen dürfen ab sofort als Zutat in Lebensmitteln verwendet werden

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Es ist für viele wohl eine Horrorvorstellung: Insekten im Essen. Doch genau das kann ab sofort Realität werden. Ein neues EU-Gesetz ermöglicht Hausgrillen als Zutat für Lebensmittel.

Genauer gesagt dürfen die Lebensmittelhersteller Grillen in gefrorener, getrockneter oder pulverisierter Form verwenden. Davon betroffen sind auch die Wanderheuschrecken und die Larven von Mehlkäfern. Viele Produkte wird es aber auch in Zukunft nicht geben, in denen die Grillen zum Einsatz kommen werden. Gerade aber bei Fleischersatzprodukten und Müsliriegeln können sie aber eingesetzt werden.

Mithilfe der Zutatenliste können Kunden die Tiere dann ausfindig machen, sie erscheinen nämlich in ihrer lateinischen Form auf der Packung. Ist eine Hausgrille in dem Müsliriegel enthalten, ist nach "Acheta domesticus" zu suchen.

Aber die Grillen müssen für viele keine Horrorvorstellung sein, die Tiere sind äußerst Proteinreich. Die Mehlwürmer bestehen beinahe zu 50 Prozent aus Proteinen. Auch beim Rind oder Geflügel besteht der Proteinanteil bei 20 Prozent.

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