Kurioser Entscheid

Richter stellt klar: Mittelfinger zeigen ein 'Gott gegebenes Recht'

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Jemanden dem Mittelfinger zu zeigen ist ein "gottgegebenes Recht", so ein Richter. Die Entscheidung sorgt für Schmunzeln.

Einem Nachbarn den Mittelfinger zu zeigen, ist zwar nicht höflich, aber als Teil des Rechts auf freie Meinungsäußerung durch die kanadische Verfassung geschützt, entschied ein Richter.  In einer 26-seitigen Entscheidung wies Dennis Galiatsatos die Klage gegen einen Mann ab, der beschuldigt wurde, seinen Nachbarn in einem Vorort von Montreal belästigt zu haben.

"Um es ganz klar zu sagen: Es ist kein Verbrechen, jemandem den Stinkefinger zu zeigen", so der Richter in seinem Urteil vom 24. Februar. "Den sprichwörtlichen Vogel umzudrehen ist ein gottgegebenes, in der Charta verankertes Recht, das jedem heißblütigen Kanadier zusteht", fügte er hinzu und bezog sich dabei auf die kanadische Charta der Rechte und Freiheiten.

In seiner Entscheidung erteilte Galiatsatos dem Nachbarn und Kläger, Michael Naccache, eine scharfe Rüge, da es sich bei dessen Beschwerden um "banale, unbedeutende nachbarschaftliche Belanglosigkeiten" handele.

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