VIER PFOTEN, Pro Tier, Tierschutzombudsstelle Wien, ARGE Papageienschutz sehen die Verbesserungen für Heimtiere als überfällig.
Am 15. Dezember 2021 verabschiedete der Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, FPÖ und NEOS eine Entschließung zum Tierschutz. Darin wurden konkrete Punkte gelistet, die in Novellen des Tierschutzgesetzes und der darauf gründenden Verordnungen umgesetzt werden sollen. Während die Novellen in Bezug auf die landwirtschaftliche Tierhaltung bereits im Juli 2022 beschlossen wurden, fehlt bis heute eine Umsetzung der Punkte zur Verbesserung des Schutzes von Heimtieren und privat gehaltenen Wildtieren.
Entschließungen
Die mit breiter parlamentarischer Mehrheit gefasste Entschließung sieht insbesondere gesetzliche Verbesserungen in den Bereichen Qualzucht und private Wildtierhaltung vor:
• Die Ausnahmebestimmung für die Zucht mit qualzuchtbetroffenen Tieren soll gestrichen werden.
• Für Tiere aus Rassen, die mit Qualzuchtmerkmalen belastet sind, soll eine wissenschaftlich basierte Freigabe zur Zucht erfolgen.
• Besonders stark mit Qualzuchtmerkmalen belastete Rassen (z.B. Faltohrkatzen) sollen grundsätzlich mit einem Zuchtverbot belegt werden.
• Die für die Privathaltung erlaubten Wildtierarten sollen durch eine abschließende Auflistung der erlaubten Arten eingegrenzt werden (ausgenommen bereits in Haltung befindliche Tiere).
• Für die Haltung von Hunden und für die Privathaltung von Wildtieren soll ein Sachkundenachweis eingeführt werden.
„Diese Verbesserungen sind seit langem überfällig. Der Nationalrat hat sie vor nun 15 Monaten eingefordert – doch bis heute sind sie nicht umgesetzt. In diesen 15 Monaten mussten viele Tiere wegen der fehlenden rechtlichen Grundlagen leiden. Wir fordern die Regierungsparteien auf, die von ihnen mitgetragene Entschließung des Nationalrats für den Heim- und Wildtierbereich nun ohne weitere Verzögerung und ohne Abstriche umzusetzen“, so VIER PFOTEN Kampagnenleiterin Veronika Weissenböck.
Nun kommt aber Leben in das neue Tierschutzgesetz. Wie der "Standard" in Erfahrung gebracht haben will, befindet sich das Sozialministerium beriets bei einer Bearbeitung eines Gesetzesentwurf. Wann das neue Gesetz fertig gestellt wird und dem Nationalrat vorgelegt wird ist unklar.