Coronavirus

10.800-Euro-Strafe, weil sich Frau nicht an Corona-Quarantäne hielt

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Eine Deutsche, die in Schwaz wohnt, hat sich trotz Corona-Erkrankung und behördlich verschriebener Isolation unter Menschen gemischt.

Tirol. Obwohl die 54-jährige Deutsche Pensionistin (Wohnhaft in Schwaz) mehrmals von der Polizei zur Corona-Quarantäne ermahnt wurde, wollte sie ihr Verhalten nicht ändern oder eine Schuldeinsicht zeigen. Am 21. April bekam die Corona-Patientin einen behördlichen Absonderungsbescheid, in dem Stand, dass sie  sich nicht aus ihrer Wohnung entfernen durfte. Dennoch ging die Deutsche, die in Schwaz wohnt, zwei Tage später einkaufen, wie "orf" berichtet.

Die Frau – die nach eigenen Angaben 2.100 Euro Pension erhält – lehnte Lebensmittelbestellungen über das Internet ab, weil ihr der Mindestbestellwert zu hoch war. Ihr Ehemann, der sich aufgrund ihrer Erkrankung auch in Quarantäne befand, hielt sich an die Maßnahmen. Als die Polizei die Quarantäne der 54-Jährigen überprüfte, fanden sie die Beamten nicht in der Wohnung, sondern in Supermarkt. Sie wurde verwarnt. 

Mit Taxi ins Krankenhaus

Am selben Tag verletzte sich die Corona-Patientin an der Hand und rief sich ein Taxi um ins Krankenhaus zu fahren, anstatt die Rettung zu alarmieren. Weil sie sich damit wieder hielt sie sich nicht an die behördliche Isolation und wurde schließlich festgenommen und in die Justizanstalt gebracht. Untersuchungshaft wurde keine verhängt, aber von der Haftrichterin eine Weisung erteilt.

Die Deutsche habe in einer Dreistigkeit mehrmals die Gesundheit anderer gefährdet und sich einen Dreck um andere geschert, so die Staatsanwalt bei dem Prozess am Donnerstag, wie "orf" berichtet. Im Sinne des Paragrafen 178 Strafgesetzbuch wurde sie zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt.
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