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Coronavirus

Handelsverband fordert Ende der 2G-Regel im Einzelhandel

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Die grundsätzliche Beschränkung des Zugangs zu Geschäften auf Geimpfte und Genesene ist in Bayern vorläufig außer Vollzug. Diese Entscheidung dürfte auch für Österreich wegweisend sein.

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die 2G-Zugangsbeschränkungen zum Einzelhandel im Freistaat gekippt. In einem am Mittwoch veröffentlichten unanfechtbaren Beschluss entschieden die Richter, dass die bayerische Verordnung den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes für die Zutrittsbeschränkungen auf Geimpfte und Genesene nicht gerecht werde.

Grundsätzlich seien 2G-Regeln für den Handel möglich, die bayerische Regelung erfülle die nötigen Voraussetzungen aber nicht. Damit war die Inhaberin eines Beleuchtungsgeschäfts mit einem Eilantrag vor dem Gericht erfolgreich.

Nach der 15. bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung darf der Zugang zum Einzelhandel grundsätzlich nur Genesenen und Geimpften gewährt werden. Ausgenommen sind Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs. Dieser tägliche Bedarf wird in der Verordnung durch eine Liste von Beispielen konkretisiert, etwa Lebensmittelhandel, Apotheken oder Tankstellen. Dies sah die Antragstellerin als Verletzung ihrer Berufsfreiheit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

Nach Auffassung der VGH-Richter muss sich nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes mit hinreichender Klarheit aus der Verordnung ergeben, wo Ausnahmen für Geschäfte des täglichen Bedarfs gelten. Diesem Anspruch werde die bayerische Verordnung nicht gerecht. Insbesondere auch mit Blick auf Geschäfte mit Mischsortimenten lasse sich nicht mit hinreichender Gewissheit entnehmen, welche Läden in Bayern von der 2G-Regel betroffen sind und welche nicht.

Handelsverband fordert Ende der 2G-Regel

Der Handelsverband begrüßt in einer Aussendung die Aufhebung der 2G-Regel im bayerischen Einzelhandel. "Diese Entscheidung ist auch für Österreich wegweisend. Wir wollen keine Spaltung der Gesellschaft, sondern einen Handel, der für alle Kundinnen und Kunden da sein darf. Der Handel ist ein Safespot, kein Hotspot. Der Lebensmittelhandel beweist täglich, dass sicheres Shopping für alle Menschen in unserem Land aufgrund der kurzen Aufenthaltsdauern, des losen Kundenkontaktes, der FFP2-Maskenpflicht und der bestehenden Sicherheitsmaßnahmen garantiert ist. Unzählige wissenschaftliche Studien belegen dies. Daher fordern wir analog zu Bayern auch in Österreich eine ehestmögliche Beendigung der 2G-Regelung in den Geschäften", so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.
 

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