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Coronavirus

Das bedeutet Orange für die betroffenen Bezirke

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Welche Maßnahmen den betroffenen Bezirken nun drohen - ein Überblick:

„Vor allem die Entwicklungen in Wien und Innsbruck sind sehr besorgniserregend und sollten zu einer Orangeschaltung führen“, hieß am Montag aus dem Kanzleramt zu ÖSTERREICH. 

Dann kam der Paukenschlag. Die Kommission entschied laut ÖSTERREICH-Informationen die Orange-Schaltung für Wien, Mödling, Neunkirchen, Innsbruck, Kufstein, Dornbirn und Bludenz. Dazu werden mehrere Bezirke in Österreich gelb geschaltet. Mit Ausnahme von drei Bezirken (Schärding, Ried, Braunau) ist ganz Oberösterreich auf gelb. In Niederösterreich werden ebenfalls elf Bezirke auf die erste Alarmstufe hochgestuft, darunter unter anderem St. Pölten. In der Steiermark stehen jetzt Graz, Graz-Umgebung und Deutschlandsberg auf Gelb. In Tirol bleibt Schwaz auf Gelb, hinzu kommen noch Landeck und Innsbruck-Land. In Vorarlberg sind Bregenz und Feldkirch gelb. Salzburg, Kärnten und Burgenland sind zur Gänze grün.

Das bedeutet Orange für die betroffenen Bezirke
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Das bedeutet Orange für die betroffenen Bezirke

Derzeit gibt es noch keine rechtliche Grundlage für die Umsetzung der Orangeschaltung - doch laut der Ampel-Website corona-ampel.gv.at treten bei Orange folgende Maßnahmen in Kraft:

Mund-Nasen-Schutz wird in allen öffentlichen Bereichen in geschlossenen Räumen verlangt. Also auch in der Gastronomie, außer man befindet sich an seinem Sitzplatz. Die Sperrstunde wird auf Mitternacht vorverlegt. Im Freien muss generell MNS auch dann getragen werden, sollte der Mindestabstand nicht einzuhalten sein.
 
Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit fixen Plätzen maximal 250 Personen möglich, ohne zugewiesene Sitze lediglich 25. Im Freien sind es 500 bzw. 50. MNS ist generell obligatorisch.
 
Im Bildungsbereich gibt es u.a. folgende zusätzliche Vorschriften: Sportangebote ausschließlich im Freien, spezielle Regelungen für die Ankunft bzw. das Abholen durch Eltern sowie keine Angebote durch Externe mehr.
 
Hier soll es in Krankenhäusern und Altersheimen Besucherbeschränkungen geben. Ambulante Konsultationen sollen - soweit möglich - telemedizinisch erfolgen (elektronische Übermittlung von Rezepten, elektronische Krankschreibung).
 
Sportarten, bei denen es zu Körperkontakt kommt, werden nicht mehr möglich sein, wobei es unter Auflagen Ausnahmen für den Spitzen- und Leistungssport geben kann.
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