Ein Überblick über die Ausnahme-Maßnahmen, mit denen soziale Kontakte beschränkt werden sollen, um das Coronavirus einzudämmen.
Die "Verkehrsbeschränkungen" traten mit Montag in Kraft, zunächst auf eine Woche begrenzt, von einer Verlängerung kann man wohl ausgehen.
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Beschränkte soziale Kontakte: Ab Montag - für zunächst eine Woche - sind die Österreicher angehalten, daheim zu bleiben. Verlassen werden dürfen Haus oder Wohnung nur für die Arbeit (wenn Homeoffice nicht möglich ist), die Deckung der täglichen Grundbedürfnisse (Lebensmitteleinkauf, Arzt- oder Therapiebesuch, Geldabheben und Versorgung von Tieren), Betreuung und Hilfe für unterstützungsbedürftige Menschen und Bewegung im Freien alleine oder mit den Menschen, mit denen man zusammenwohnt. Bei allen Kontakten mit anderen (im Geschäft, den Öffis, am Arbeitsplatz oder beim Spazierengehen) muss ein Abstand von einem Meter eingehalten werden. Zum Spazierengehen darf man mit dem Auto etwa an den Stadtrand fahren.
Strafe: Sollten sich Gruppen der Aufforderung zur Auflösung widersetzen, drohen laut Kanzleramt Strafen bis zu 2.180 Euro, im Falle des Negierens von Betretungsverboten (etwa Spielplätzen) bis zu 3.600 Euro.
Freizeit- und Sportbetriebe, Spielplätze: Sind wie generell alle "öffentlichen Plätze der Begegnung" seit Montag geschlossen, sie dürfen nicht betreten werden. Für Verstöße gegen das Betretungsverbot drohen bis zu 3.600 Euro Strafe.
Einkauf/Handel: Ab Montag bleiben - zunächst für eine Woche - Geschäfte geschlossen, die nicht zur Grundversorgung nötig sind. Ausgenommen sind Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogerien, Banken, Post, Trafiken, Tankstellen, Tierfutter- und Agrarhandel, Handyläden, Geschäfte für medizinische Produkte und Heilbehelfe, Sicherheits- und Notfallprodukte und Wartung. Lieferdienste und Reinigungsdienste arbeiten weiter.
Gastronomie: Alle Gasthäuser und -höfe, Restaurants, Speisehäuser, Bierstuben, Branntweinstuben, Weinstuben, Buffets, Eisdielen und -salons, Kaffeehäuser und Konditoreien, Tanzcafes, Bars, Diskotheken und Nachtclubs sind ab Dienstag komplett geschlossen. Ausgenommen sind nur Lieferservices ohne Kundenverkehr und die Verköstigung von Hotel-Gästen.
Bundesweite Hotlines für Anliegen, Fragen aller Art
Für Reisende - Verein für Konsumenteninformation (täglich 9.00 bis 15.00 Uhr/Tel.: 0800/201211): Kostenlose Hotline für Fragen rund ums Reisen
Für Schüler, Eltern, Lehrer - Bildungsministerium (Tel.: 0800/216595; www.bmbwf.gv.at/themen/schule/beratung/corona.html): Fragen zu Schulpflicht, Schulbetrieb, Universitäten, Prüfungen
Für Arbeitnehmer - Arbeiterkammer/AK (8.00 bis 12.00 Uhr; Tel. je nach Bundesland; www.arbeiterkammer.at/coronavirus): Informationen zu Arbeits- und Reiserecht
Für Unternehmer, Selbstständige - Wirtschaftskammer Österreich/WKO (Montag bis Freitag von 8.00 bis 20.00 Uhr; Tel: 0590900-4352 oder Länder-Hotlines; www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html): Informationen für Selbstständige und Unternehmer; zusätzlich können 24-h-Pflegekräfte und Agenturen Informationen zu Grenzbestimmungen, Quarantäne und zur Ausreise erfragen
Für Betreuungsbedürftige, Ehrenamtliche - Team Österreich (www.teamoesterreich.at/toe): Verteilung ehrenamtlicher Arbeit
Für Jugendliche mit (psychischen) Problemen - Rat auf Draht (Tel.: 147; rataufdraht.at): Notrufnummer für Kinder und Jugendliche
Für alle in einer subjektiven Belastungssituation (16.00 bis 24.00 Uhr; Tel: 116 123; www.roteskreuz.at/pflege-betreuung/psychosoziale-dienste/oe3-kummern ummer): Nummer für alle Sorgen
Für Frauen - Frauenhelpline (0.00 bis 24.00 Uhr; Tel.: 0800 222 555; frauenhelpline.at): Beratung für von Gewalt betroffene Frauen