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Deutsche dürfen zu uns – aber wir nicht nach Kroatien ans Meer?

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Viele Österreicher fragen sich: 'Warum gibt’s keine bilateralen Lösungen mit Kroatien, damit wir heuer ans Meer dürfen?'

Kaum hat Tourismusministerin  Elisabeth Köstinger (ÖVP) angekündigt, dass sie sich um „bilaterale Lösungen“ für eine Urlaubs-Möglichkeit deutscher Staatsbürger in Österreich bemühen wird, meldeten sich Dutzende oe24-Leser - sie fragen sich: „Warum gibt’s keine bilateralen Lösungen mit Kroatien, damit wir Österreicher heuer ans Meer dürfen?“
 
Deutsche dürfen zu uns – aber wir nicht nach Kroatien ans Meer?
© Twitter
 

Urlaub in Kroatien wäre „nicht strafbar“

Aktuell sind die Regeln so: Laut Auskunft des Innenministeriums ist es „nicht strafbar“, aktuell nach Kroatien ans Meer zu fahren, es wird kein Strafmandat verhängt, keine Anzeige erstattet. Allerdings: „Die Einreiseregeln Sloweniens und Kroatiens sind aber zu beachten – es könnte  sein, dass diese Nationen aktuelle Gesundheitsbescheinigungen beim Grenzübertritt einfordern. Auch die Rückreise sei „kein Problem“, hörte oe24 im Innenministerium. Zusatz: „Die einreisenden Personen müssen aber dann 14 Tage in Heimquarantäne verbringen.“  Und: „Es wird auch eine Frage der Vernunft sein, aktuell ins Ausland zu reisen.“ Niemand könne die weitere Entwicklung der Pandemie in den nächsten zwei Monaten abschätzen.
 
Außerdem müssten die Kroatien- und Slowenien-Urlauber bei ihrer Einreise in Slowenien derzeit auch eine mindestens siebentägige Quarantäne absitzen:
 
Diese kann nach einem negativen Covid19-Test beendet werden, andernfalls wird die Quarantäne um weitere 7 Tage auf insgesamt 14 Tage verlängert. Personen mit Covid19-Symptomen werden auf jeden Fall isoliert, Details legt im Einzelfall die Gesundheitsbehörde fest. Ausländische Staatsbürger ohne Haupt- oder Wohnsitz in Slowenien bzw. ohne einen Wohnsitz, an dem sie die Quarantäne verbringen könnten, ist die Einreise nicht gestattet.
 
Die Durchreise durch Slowenien ohne Zwischenstopp ist erlaubt, sofern die Ausreise gesichert ist.
 
Die Durchreise von Personen, von denen angenommen wird, dass sie das Hoheitsgebiet der Republik Slowenien aufgrund von Maßnahmen der Nachbarländer nicht verlassen können, ist nicht gestattet. Dies gilt vor allem für serbische Staatsangehörige, denen eine Einreise nach Serbien aktuell nicht möglich ist.
 

Grenzkontrollen: von Slowenien nach Österreich

Seit dem 20. März müssen Personen, die von Slowenien nach Österreich einreisen wollen, ein ärztliches Zeugnis über ihren Gesundheitszustand mit sich zu führen (in deutscher oder englischer Sprache) welches bestätigt, dass der molekularbiologische Test auf SARS-CoV-2 negativ ist. Das ärztliche Zeugnis darf bei der Einreise nicht älter als vier Tage sein.
 
Österreichische Staatsbürger und Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz oder Aufenthaltserlaubnis in Österreich ist die Einreise erlaubt. Sie müssen sich jedoch zu einer unverzüglich anzutretenden 14-tägigen selbstüberwachten Heimquarantäne verpflichten.
 
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist erlaubt, sofern die Ausreise gesichert ist. Es wird empfohlen, bei der Einreise einen vollen Tank zu haben.
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