Coronavirus

Erster Gesetzesentwurf für Impfpflicht: Bis zu 7.200 Euro Strafe

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Harte Strafen für alle, die sich ab 1. Februar nicht impfen lassen. Das steht im Gesetzesentwurf zur Impfpflicht. 

Morgen findet ein Runder Tisch zur Impfpflicht statt. Im Vorhinein sickerte bereits ein Rohentwurf des „Covid-19-Impfschutzgesetzes“ durch, aus dem „Die Presse“ zitiert. Und der hat es in sich. Wer der Impfpflicht nicht nachkommt, soll demnach von der Bezirksverwaltungsbehörde zur Impfung vorgeladen. Wer trotzdem nicht zur Impfung kommt, soll laut Gesetzesentwurf innerhalb von vier Wochen eine zweite Aufforderung erhalten.

Bei Wiederholungstätern drohen bis zu 7.200 Euro Strafe

Erst dann wird gestraft, dafür aber ordentlich: Vorgesehen sind bis zu 3.600 Euro Geldstrafe oder vier Wochen Ersatzfreiheitsstrafe bei Uneinbringlichkeit. Der Hammer: Die Strafe kann sich auf bis zu 7.200 Euro verdoppeln, wenn jemand bereits zwei Mal wegen des Verstoßes gegen die Impfpflicht bestraft wurde oder wenn „aus der Verwaltungsübertretung eine schwerwiegende Gefahr für Leben oder Gesundheit einer Person entstanden ist.“

Keine Impfpflicht für Kinder

Die Daten, wer schon geimpft ist bzw. wer noch nicht, sollen laut dem Entwurf aus der elektronischen Gesundheitsakte Elga kommen. Das Gesetz soll drei Jahre gelten. Ausgeschlossen von der Impfpflicht seien demnach Schwangere und Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.

In der Regierung betont man, dass das Gesetz zur Impfpflicht noch keinesfalls fertig sei. Details sollen morgen beim Runden Tisch besprochen werden. Auch bei den Kindern könnte es noch eine Änderung geben, so will die ÖVP alle Kinder unter 14 von der Impfpflicht ausschließen.  

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