Coronavirus

Expertin: Wer von der Impfpflicht ausgenommen ist

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Virologin Monika Redlberger-Fritz  erklärt, für wen die Impfplficht nicht gelten wird.

Ab Februar 2022 soll es in Österreich eine Impfpflicht gegen Corona geben. Wer sich dann noch immer nicht gegen das Virus impfen lässt, muss wohl eine Geldstrafe zahlen. Virologin Monika Redlberger-Fritz vom Nationalen Impfgremium erklärt nun, dass diese  nicht für alle Österreicher gelten werde.

"Die Impfpflicht gelte nicht für Menschen, die eine Allergie gegen einen der Bestandteile der Impfung haben“, so die Expertin bei „Stöckl live“ im ORF. Nicht geimpft werden sollen auch Personen, die „die nach der ersten Impfung einen anaphylaktischen Schock oder eine Thrombose bekommen haben.“

Unklar ist auch, ob die Impfpflicht nur für Erwachsene oder auch für Kinder und Jugendliche gelten wird.

Gesetzesentwurf muss wohl im Advent vorliegen


Der Gesetzesentwurf für die ab Februar 2022 vorgesehene Corona-Impfpflicht muss wohl bald, nämlich Anfang Dezember, vorliegen, sofern man eine angemessene Begutachtungsdauer von rund sechs Wochen gewährleisten will. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) erklärte erst am Sonntag, es müsse eine "anständige Begutachtung" gemacht werden. Am Montag hieß es aus seinem Büro auf APA-Anfrage, der Arbeitsprozess sei nun gestartet, Details werden folgen.

Soll der reguläre Gesetzwerdungsprozess eingehalten und die vom Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt immer wieder eingemahnte rund sechswöchige Begutachtungsfrist ermöglicht werden, dann müsste der Entwurf wohl rund um den 6. Dezember als Regierungsvorlage vom Ministerrat beschlossen und in Begutachtung geschickt werden.

Im Dezember-Plenum des Nationalrates (15./16. Dezember) könnte noch während der Begutachtungsphase (in "erster Lesung") eine sogenannte "Trägerrakete" für das Gesetz eingebracht und dem zuständigen Ausschuss zugewiesen werden - damit im Jänner-Plenum das Vorhaben beschlossen werden kann. Im Ausschuss könnte die Impfpflicht-Regelung nach Abschluss der Begutachtung per Abänderungsantrag an die "Trägerrakete" gehängt werden - und das Gesetz dann im Nationalratsplenum vom 20./21. Jänner debattiert und beschlossen werden.

Danach muss noch der Bundesrat das Vorhaben absegnen, dazu bräuchte es - soll die Impfpflicht mit 1. Februar in Kraft treten - allerdings eine Sondersitzung der Länderkammer. Denn deren nächste reguläre Sitzung ist nach dem Jänner-Nationalratsplenum erst am 3. Februar angesetzt. Nach dem Bundesrats-Beschluss muss das Gesetz noch von Bundespräsident Alexander Van der Bellen unterschrieben und dann kundgemacht werden.

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