An Schulen mit konkreten Verdachtsfällen kann für maximal zehn Tage eine Maskenpflicht im Unterricht - nicht nur auf den Gängen - eingeführt werden.
Wien - Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) hat zwar wiederholt eine Maskenpflicht während des Unterrichts ausgeschlossen. In speziellen Situationen können die Bildungsdirektionen allerdings für einzelne Schulen eine generelle Maskenpflicht im ganzen Schulgebäude und über den gesamten Schultag anordnen. Die in der Covid-19-Schulverordnung fixierte Maßnahme ist auf maximal zehn Tage begrenzt.
Vorgesehen ist sie etwa, wenn es an einer Schule konkrete Verdachtsfälle unter Schülern gibt und noch auf das Testergebnis gewartet wird, oder wenn Schüler Kontakt mit Corona-Verdachtsfällen oder bestätigten Fällen hatten. Sie gehe zwar grundsätzlich davon aus, dass Verdachtsfälle rasch getestet und im Falle einer bestätigten Infektion die engsten Kontaktpersonen zügig abgesondert werden, betont die zuständige Sektionschefin im Bildungsministerium, Margareta Scheuringer, auf APA-Nachfrage. Aber: "Wenn dann noch die Notwendigkeit besteht, dass Masken getragen werden, kann die Schulbehörde das individuell anordnen."
Auch wenn an einer Schule Covid-19-Infizierte und ihre engsten Kontaktpersonen in Quarantäne geschickt werden, könnte die vorübergehende Maskenpflicht als zusätzliche Schutzmaßnahme für Schüler und Schulpersonal ergriffen werden. "Wir haben versucht, möglichst viele Sicherheitsnetze einzubauen", so Scheuringer.
Gleichzeitig habe man verhindern wollen, dass Schüler über längere Zeit den ganzen Tag über Masken tragen müssen und die Maßnahme deshalb auf zehn Tage begrenzt. Die Einbindung der Bildungsdirektion wird damit begründet, dass es sich um eine weitreichende Entscheidung handle. Gerade in der Grippezeit würden die Bildungsdirektionen dann im Austausch mit den Gesundheitsbehörden auch genauer hinschauen müssen, ob der Antrag einer Schule auf eine generelle Maskenpflicht auch tatsächlich gerechtfertigt ist.