Gerhard Kaniak von den Freiheitlichen spricht sich gegen eine Benachteiligung von Ungeimpften aus. Menschen sollten in ihrer freien Entscheidung unterstützt werden, einen Zwang dürfe es nicht geben.
„Rund 260.000 Menschen haben das Volksbegehren für die Impf-Freiheit unterschrieben. Kurz gefasst geht es darum, dass Menschen, die sich zum Beispiel nicht impfen lassen wollen, gegenüber anderen nicht benachteiligt werden dürfen. Das soll in die Verfassung geschrieben werden. Normalerweise sind Grundrechte wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit in der Verfassung abgesichert, aber die letzten Monate haben gezeigt, dass es angesichts der Corona-Zwangsmaßnahmen der Bundesregierung ein gewisses Nachschärfen in der österreichischen Bundesverfassung braucht“, sagte der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses und freiheitliche Gesundheitssprecher NAbg. Gerhard Kaniak bei der heutigen Debatte im Nationalrat.
„Wer hätte vor zwei Jahren noch gedacht, dass eine Regierung eine Epidemie dermaßen missbrauchen kann, dass auch vollkommen gesunde, nicht getestete sowie Personen, die nie einen Arzt gesehen haben, als krankheitsverdächtig eingestuft oder als krank in Quarantäne gestellt und abgesondert werden? Wer hätte vor zwei Jahren gedacht, dass die österreichische Bevölkerung flächendeckend zum Tragen von FFP2-Masken gezwungen wird, wo so etwas für Arbeitsmediziner aus gesundheitlichen Gründen davor noch vollkommen undenkbar gewesen wäre? Wer hätte sich gedacht, dass es tatsächlich zu einem Testzwang für praktisch die gesamte Bevölkerung kommt, wo das zuvor von Seiten der Bundesregierung als utopisch verneint wurde? Und wer hätte gedacht, dass wir jetzt in Österreich bereits einen indirekten Impfzwang haben, zumindest in manchen Berufsgruppen?“, nannte Kaniak ein paar Beispiele. Auch die aktuelle „Lockerung“ der Verordnungen des Gesundheitsministers gehe immer stärker in eine Richtung indirekter Impfzwang. „Ich frage mich, wann haben wir dann den direkten Zwang? Alles nur eine Frage der Zeit?“, so Kaniak weiter.
Es gehe in diesem Volksbegehren im Übrigen nicht um eine Bewertung von Sinnhaftigkeit und Nutzen einer Impfung. „Es geht darum, das Recht der Bevölkerung auf körperliche Unversehrtheit noch einmal explizit abzusichern. Es geht darum, die Menschen in ihrer freien Entscheidung zu unterstützen. Wir haben in Österreich mehr als genügend Beispiele von Schutzimpfungen, die eine sehr hohe Durchimpfungsrate erzielt haben, vollkommen ohne jeglichen Zwang“, betonte Kaniak.
Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses und freiheitliche Gesundheitssprecher verwies auch darauf, dass es voraussichtlich noch im Juni im Gesundheitsausschuss ein Expertenhearing und eine breit angelegte Diskussion zu diesem Volksbegehren geben werde, und appellierte an die Abgeordneten der Regierungsfraktionen, im Sinne der Grundrechte der österreichischen Bevölkerung einer konstruktive Lösung zuzustimmen und dafür zu sorgen, „dass die Impf-Freiheit auch tatsächlich verfassungsgemäß festgeschrieben wird“.